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Name der Anlage: | Lager für radioaktive Abwässer, Gebäude 99 und 99.6 |
Bundesland: | Sachsen |
Betreiber: | VKTA – Strahlenschutz, Analytik & Entsorgung Rossendorf e.V. 01.01.1992: Gründung des Vereins für Kernverfahrenstechnik und Analytik Rossendorf e.V. (VKTA) für den Rückbau der kerntechnischen Anlagen sowie den Betrieb der Konditionierungsanlagen und Atommülllager. Die weiteren Forschungsarbeiten und -institute wurden dem ebenfalls zum 01.01.1992 neu gegründeten Forschungszentrum Rossendorf (FZR) heute HZDR übertragen 31.12.1991: Auflösung des Zentralinstitut für Kernforschung ZfK 01.01.1956: Gründung des Zentralinstituts für Kernforschung (ZfK), Dresden |
Gesellschafter: | Mitglieder: Freistaat Sachsen (Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst) sowie 14 Einzelpersonen. Sie setzen sich v.a. aus ehemaligen Mitarbeitern des ZfK zusammen, die bei der VKTA, dem HZDR und der TU Dresden arbeiten bzw. arbeiteten. [1] Fördernde Mitglieder: Kerntechnik Deutschland e. V., Rotech GmbH, Hochschule Zittau/Görlitz, Staatliche Studienakademie Riesa. [1] |
MitarbeiterInnen: | 31.12.2019: VKTA gesamt 98 [1] |
Bauweise: |
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Zweck: | Aufnahme der kontaminierten Abwässer aus den Reaktorabwasserbehältern des RFR und anderer Einrichtungen am Standort. |
Inbetriebnahme: | 1967 |
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde: | Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) |
Umgebungs- | Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft |
Besondere Gefahren: | Die Kontaminationen im Boden waren viel höher und umfangreicher als erwartet. [4] Da die kontaminierten Gebäudestrukturen und Erdmassen zum großen Teil im Rahmen des sogenannten "Bodensanierungskonzeptes" einfach im Boden gelassen wurden, ist das Freigelände, auf dem sich die ehemaligen Zwischenlager befanden. zumindest so stark kontanimiert, dass es für die nächsten 50 Jahre Nutzungseinschränkungen geben muss. (s. Rückbau) [4] Das Forschungszentrum Rossendorf hat jährlich das 50 bis 100fache an Jod 131 im Vergleich zum AKW Greifswald emittiert. Auch die Emissionen an radioaktiven Edelgasen überstiegen die des AKW Greifswald. [5] "Es gibt Anzeichen dafür, daß es auch in der Umgebung des ZfK Rossendorf überdurchschnittlich viele Leukämiefälle gibt. Möhner und Stabenow haben für die 10-km-Region um Rossendorf 6 Leukämiefälle gefunden, zu erwarten gewesen wären nur 2,84 Fälle." [5] |
Stilllegung |
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Letzte Einlagerung: | 1994; Um das Becken weiter zu nutzen wäre eine teure Nachrüstung erforderlich geworden. [2] |
Genehmigung: | 18.03.1999: Genehmigung zum Rückbau nach §3 StrlSchV |
Rückbau: | Der Rückbau der Rossendorfer Anlagen wurde in 3 Rückbaukomplexe eingeteilt. Der Rückbaukomplex 3 umfasst die Anlagen zur Lagerung fester radioaktiver Abfälle sowie die Anlagen zur Behandlung und Lagerung von radioaktiven Abwässern im ehemaligen Freigelände einschließlich der Speziellen Kanalisation. [6] Behandlung der radioaktiven Abwässer und Schlämme. Dekontaminierung der inneren Gebäudestrukturen 2003: Genehmigung des "Bodensanierungskonzeptes" der VKTA durch das SMUL. "Als man sich 1999 intensiver dem Anlagenrückbau widmete, wurde das erhebliche, nicht so erwartete Ausmaß der Bodenkontamination erst deutlich." Um Kosten zu sparen entwickelte das VKTA ihr "Bodensanierungskonzept", nachdem die kontaminierten Gebäudestrukturen und die kontaminierte Erde im Rahmen des 10 µSv-Freigabekonzeptes im Boden verbleiben. 2020 besätigte das Öko-Institut Darmstadt die Umsetzbarkeit des Konzeptes mit Auflagen. So darf in den nächsten 50 Jahren z.B. kein Tiefbau und kein Spielplatz auf dem Gelände errichtet werden. [4] 2003: Errichtung von Einhausungen aus Strahlenschutzgründen 2004 Beginn des Rückbaus des Gebäudes 2005 wurden an der Außenwand und im Bodenbereich der NW-Seite des Gebäudes unzulässige Kontaminationen gefunden. [6] 2006 / 2007 Nach dem vom VKTA und dem Öko-Institut Darmstadt positiv begutachteten Bodensanierungskonzept wurden die verbliebenen Gebäudestrukturen im Boden belassen und mit Erdreich verfüllt. Errichtung eines „Berliner Verbaus“ um die Altanlage. Zusätzliche Überdeckung der Gebäudestrukturen mit Erdreich. [7] 14.02.2011: Entlassung des Gebäudes 99 aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes. [8] 27.08.2018: Entlassung des Freigeländes in dem sich die Lager für feste und flüssige radioaktive Abfälle befunden haben aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes. „Das zurückgebliebene Gelände ist aufgrund von verbliebenen kontaminierten Baustrukturen im Boden mit einer Nutzungseinschränkung bis zum 31.12.2062 versehen.“ [1] |
Beteiligte Firmen: | DETEC Hanau [3] |
Abfälle | |
Rückbauabfälle: | Alle radioaktiven Abwässer wurden gereinigt und anschließend in das Oberflächengewässer abgeleitet. [3] 200 Stück 200-l-Abfallfässer mit Bodenaushub mussten entnommen werden, da sie über den Freigabewerten kontaminiert waren. [6] Die abgetragene 1-5 cm dicke Betonschicht wird als radioaktiver Abfall zwischengelagert, der restliche Betonbruch uneingeschränkt freigegeben. [3] |
Verbringung von Abfällen: |
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Adressen | |
Betreiber: | VKTA – Strahlenschutz, Analytik & Entsorgung Rossendorf e.V. |
Behörden: | Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft |
Quellen[3] VKTA Nachbarschaftsblatt 2 / 1999 [5] Sebastian Pflugbeil: Der radikale Ausstieg, Das Grüne Blatt 2/2005 |