Anlage |
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Name der Anlage: | KRB-II B – Kernkraftwerk Gundremmingen B |
Bundesland: | Bayern |
Betreiber: | Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH (KGG) |
Gesellschafter: | RWE Power AG (75%), PreussenElektra GmbH (25%) |
MitarbeiterInnen: | 529 bei der KGG direkt plus Fremdfirmen [1] |
Reaktortyp: | Siedewasserreaktor, Baulinie 72 |
Leistung, elektrisch: | 1.344 MW brutto, 1.284 MW netto |
Baubeginn: | 20.07.1976 |
Entsorgungsvorsorge-nachweis: | „Bezüglich der Einlagerung radioaktiver Abfälle liegen aus dem Betrieb der Versuchsendlagerstätte Asse II in Niedersachsen bereits umfangreiche Erfahrungen vor. Die erforderlichen Verwaltungsverfahren für die geplanten Endlager im Salzstock bei Gorleben und im ehemaligen Eisenerzbergwerk Konrad in Niedersachsen wurden eingeleitet.“ (10. TEG vom 22.02.1984) [2] |
Leistungsbetrieb: | Kommerzieller Leistungsbetrieb ab 19.07.1984 |
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde: | Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) |
Umgebungs- | Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) Unabhängige Messstellen:
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Besondere Gefahren: | Im Unterschied zu Druckwasserreaktoren gibt es bei Siedewasserreaktoren nur einen Haupt-Kühlkreislauf; so gelangt radioaktiv kontaminiertes Wasser auch ins Maschinenhaus und an die Turbinen. Die Steuerstäbe, die zur Regelung und Abschaltung des Reaktors dienen, müssen von unten und gegen die Schwerkraft in den Reaktor gedrückt werden. Das Abklingbecken liegt wie im Block 4 im japanischen AKW Fukushima außerhalb des Containments unter dem Dach. [4] Dies erhöht die Gefahr der Freisetzung von Radioaktivität bei einem Flugzeugabsturz oder anderen schweren Störfällen. |
Meldepflichtige Ereignisse: | 124 + 8 in der gemeinsamen Doppelblockanlage (Stand 30.04.2020) [5] |
Stilllegung | |
Außerbetriebnahme: | 31.12.2017 27.01.2017: Übertragung von 6 TWh vom AKW Biblis B und 2 TWh vom AKW Esenshamm/Unterweser auf Gundremmingen B. Ohne Übertragung der Strommengen hätte das AKW Gundremmingen B im Februar 2017 stillgelegt werden müssen. [6] |
Stilllegungsantrag: | 11.12.2014: Antrag nach §7 Absatz 3 Atomgesetz auf Abbau von Anlagenteilen des Blocks B des KRB II gestellt. Es wird beantragt, nach Ende der Betriebsgenehmigung am 31.12.2017 Anlagenteile die für den Weiterbetrieb von Block C für die Lagerung und Handhabung der Brennelemente oder den Abbau nicht mehr benötigt werden, abzubauen. Gleichzeitig werden in dem Antrag die Teilschritte Abbau von nicht mehr benötigten Anlagenteilen des Blockes C nach Ende seiner Betriebsgenehmigung am 31.12.2021 sowie der gesamte Rückbau der beiden Blöcke B und C mit beantragt. [7] Bedingungen:
24.10.-23.12.2016: Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen. Der Bund Naturschutz fordert, dass die radioaktiv belasteten Anlagen erst demontiert werden dürfen, wenn es ein Endlager für die strahlenbelasteten Kraftwerksbauteile gibt. Ein sogenannter "sicherer Einschluss" müsse geprüft werden. [16] 28.03.2017: Erörterungstermin zum Stilllegungsantrag. Gut 150 Bürger erhoben Einwände. [16] Der BUND Naturschutz erstellte eine Muster-Stellungnahme zum Abbauantrag. [17] |
Genehmigungen: | 22.03.2019: Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau erteilt. [15] |
Klagen: | 06.12.2016: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schadensersatzklage von E.ON wegen der Stilllegung des KRB-II B. Die Stilllegung des AKW durch Änderung des Atomgesetzes begründet keine Enteignung und damit auch keinen Schadensersatz. [8] |
Dauer des Rückbaus: | Der Abriss beider Kraftwerksblöcke soll etwa bis 2040 dauern. [8a] Betreiber am 21.03.2019: "Wir haben das Ziel, dass in rund 15 bis 20 Jahren die dann noch stehenden Gebäude aus dem Atomgesetz entlassen werden können; danach werden wir den kompletten Rückbau abschließen." [8c] |
Rückbau: | Ende Dezember 2019: Bei den rückbauvorbereitenden Maßnahmen, um den notwendigen Platz für einen reibungslosen und sicheren Abbau zu erhalten, werden "im Kraftwerksinneren Raumbereiche freigeräumt und Zugänge geschaffen". Dazu werden Betonwände und Setzsteine, die ursprünglich als Strahlenschutzbarrieren im Einsatz waren, abgebaut und Komponenten abisoliert. [8a] Juli 2019: Schrauben am Turbinengehäuse werden ausgebaut sowie Isolierungen demontiert, um die Komponenten für weitere Abbau-Maßnahmen freizulegen. [8d] September 2018: Seit Anfang des Jahres wurden mehr als 500 Tonnen Betonstrukturen, die als Strahlenabschirmung dienten, aus dem Maschinehaus transportiert, die der uneingeschränkten Freigabe zugeführt wurden. [8e] |
Kosten: | Der Abriss beider Kraftwerksblöcke soll rund 1,5 Milliarden Euro kosten. [8a] |
Beitrag zum Entsorgungsfonds: | 1.343 Mio. Euro Einzahlung zum 03. Juli 2017 abzüglich im Dezember 2017 ausgezahlte Rückforderung für Entsorgungskosten im ersten Halbjahr 2017: 2,186 Mio. Euro [8b] |
Hauptkritikpunkte: | Es besteht die Gefahr, dass mit dem Antrag auf Abbau der nicht benötigten Anlagenteile des Blocks B die gesamte Öffentlichkeitsbeteiligung für den Abriss von Block B und C abgehandelt wird. RWE hatte beantragt, mit dem Rückbau beginnen zu wollen, selbst wenn sich noch Brennelemente im Abklingbecken befinden sollten. Dies ist jedoch mit höherer Strahlenbelastung für das Personal und einem höheren Störfallrisiko verbunden. |
Abfälle |
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Brennelemente: | Uran-Brennelemente, Hochabbrand-Uran-Brennelemente, ERU-Brennelemente, MOX-Brennelemente. [9] Insgesamt sind ca. 1.002 t SM angefallen. [10] |
| Kapazität für 3.219 Postionen. Belegung 31.12.2015: 2.324 Brennelemente [11] März 2018: Alle 784 Brennelemente wurden aus dem Reaktordruckbehälter entladen und in das Abklingbecken gesetzt. [11c] November 2018: Zwei innerbetriebliche Transporte von nur teilweise genutzten Brennelementen (BE) vom abgeschalteten Block B in den Block C. Der weitere Einsatz dieser BE aus Block B in Block C ist möglich, da in beiden Blöcken baugleiche BE genehmigt sind. [11b] Februar 2019: Ein CASTOR-Behälter mit abgebrannten Brennelementen wurde aus dem Block B in das Standortzwischenlager transportiert, zudem weitere Quertransporte mit teilabgebrannten Brennelementen von Block B nach Block C. [11a] |
| Gemeinsames Standort-Zwischenlager mit Gundremmingen C |
Betriebsabfälle: [12] | Gemeinsame Lagerung der Betriebsabfälle mit Gundremmingen C Genehmigung nach §7 AtG für 300 m³ konditionierte Abfälle und 1.305 m³ flüssige Abfälle Bestand Gundremmingen B und C zusammen (Stand 31.12.12): 1.238 m³ |
| Genehmigung durch die 10. TG am 22.02.1984 an den im technischen Bericht in der jeweils gültigen Fassung angegebenen Lagerorten |
| Gundremmingen besitzt kein externes Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Die Abfälle werden u.a. in das Zwischenlager Mitterteich gebracht. |
| Rohabfälle und vorbehandelte Abfälle, Bestand für Blöcke A, B, C (Stand 31.12.2017): [13]
Konditionierte Abfälle
Abfälle in Endlagergebinden
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Verbringung von Abfällen: |
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Transporte: |
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| Extern konditionierte schwach- und mittelradioaktive Abfälle, Strahlenquellen. |
| Radioaktive Rohabfälle, konditionierte radioaktive Abfälle, Strahlenquellen |
| Vorhanden |
Adressen | |
Betreiber: | Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH, Dr.-August-Weckesser-Str. 1, 89355 Gundremmingen, Tel.: 08224 / 78-1, Fax: 08224 / 78-2900, kontakt(at)kkw-gundremmingen.de, www.kkw-gundremmingen.de PreussenElektra GmbH, Treschowstraße, 30457 Hannover, Tel.: 0511/ 439-03, info(at)preussenelektra.de, www.preussenelektra.de RWE Power AG, Huyssenallee 2, 45128 Essen, Tel.: 0201/12-01, Fax: 0201/12-24313, www.rwe.com |
Behörden: | Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), Rosenavalierplatz 2, 81925 München, Postanschrift: Postfach 810140, 81901 München, Tel.: 089 / 9124-00, Fax: 089 / 9124-2266, poststelle(at)stmuv.byern.de, www.stmuv.bayern.de Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, 86179 Augsburg, Postanschrift: 86177 Augsburg, Tel.: 0821 / 9071-0, Fax: 0821 / 9071-5556, poststelle(at)lfu.bayern.de, www.lfu.bayern.de |
Kritiker*innen: | Mahnwache Gundremmingen, Kontakt: Thomas u. Carola Wolf, Hauptstraße 204, 89343 Jettingen-Scheppach, Tel.: 08225-1282, info(at)mahnwache-gundremmingen.de, www.mahnwache-gundremmingen.de Verein FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V., Kontakt: Uli Brenner, Dorfstr. 22, 89438 Holzheim, buero(at)atommuell-lager.de, www.atommuell-lager.de |
Quellen[1] kkw-gundremmingen.de: Herzlich Willkommen im Kernkraftwerk Gundremmingen [3] lfu.bayern.de: Welche Anlagen werden überwacht [4] contratom.de: Sicherheitsexperten: Das AKW Gundremmingen ist nicht sicher, 31.07.2013 [5] bfe.bund.de: Kernkraftwerke in Deutschland: Meldepflichtige Ereignisse seit Inbetriebnahme [6] bfe.bund.de: Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke [8] Bundesverfassungsgericht: Urteil des 1. Senats vom 06.12.2016, 1 BvR 2821/11 [8a] bayernkurier.de, 28.12.2019: Der Letzte macht das Licht aus [8b] Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung - Geschäftsbericht zum 31.12.2017 [8d] Kernkraftwerk Gundremmingen: Betriebsbericht Nr. 3/2019 vom 08.07.2019 [8e] Kernkraftwerk Gundremmingen: Betriebsbericht Nr. 6 / 2018 vom 28. September 2018 [11a] Kernkraftwerk Gundremmingen: Betriebsbericht Nr. 1/2019 vom 25. Februar 2019 [11b] Kernkraftwerk Gundremmingen: Betriebsbericht Nr. 7 / 2018 vom 13. Dezember 2018 [11c] Kernkraftwerk Gundremmingen: Betriebsbericht Nr. 4 / 2018 vom 9. Mai 2018 [14] Bayerischer Landtag, Antwort auf die schriftliche Anfrage (SPD): „Anfall und Verbleib radioaktiver Abfälle von kerntechnischen Anlagen in Bayern“ Drucksache 16/16718 vom 19.06.2013[16] swp.de, 21. März 2019: Darum warnen Umweltschützer vor Abriss von Block B |
AKW Gundremmingen B

Foto: publiXviewing