Anlage |
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Name der Anlage: | KRB-II C – Kernkraftwerk Gundremmingen C |
Bundesland: | Bayern |
Betreiber: | Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH (KGG) |
Gesellschafter: | RWE Power AG (75%), PreussenElektra GmbH (25%) |
MitarbeiterInnen: | ca. 500 bei der KGG direkt plus Fremdfirmen [1] |
Reaktortyp: | Siedewasserreaktor, Baulinie 72 |
Leistung, elektrisch: | 1.344 MW brutto, 1.284 MW netto |
Baubeginn: | 20.07.1976 |
Netzsynchronisation: | 02.11.1984 |
Leistungsbetrieb: | Kommerzieller Leistungsbetrieb ab 19.07.1984 |
Entsorgungsvorsorge-nachweis: | „Bezüglich der Einlagerung radioaktiver Abfälle liegen aus dem Betrieb der Versuchsendlagerstätte Asse II in Niedersachsen bereits umfangreiche Erfahrungen vor. Die erforderlichen Verwaltungsverfahren für die geplanten Endlager im Salzstock bei Gorleben und im ehemaligen Eisenerzbergwerk Konrad in Niedersachsen wurden eingeleitet.“ (10. TEG vom 22.02.1984) [2] |
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde: | Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) |
Besondere Gefahren: | Gundremmingen C war der letzte Siedewasserreaktor, der in Deutschland noch betrieben wurde. Im Unterschied zu Druckwasserreaktoren gibt es bei Siedewasserreaktoren nur einen Hauptkreislauf; so gelangt radioaktiv kontaminiertes Wasser auch ins Maschinenhaus und an die Turbinen. Die Steuerstäbe, die zur Regelung und Abschaltung des Reaktors dienen, müssen von unten und gegen die Schwerkraft in den Reaktor gedrückt werden. Zwei Blöcke an einem Standort mit dementsprechend hohem Einsatz von Brennstoffen erhöhen das potentielle Risiko. Das Abklingbecken liegt wie im Block 4 im AKW Fukushima außerhalb des Containments unter dem Dach. [3] Dies erhöhte die Gefahr der Freisetzung von Radioaktivität bei einem Flugzeugabsturz oder anderen schweren Störfällen. |
Meldepflichtige Ereignisse: | 116 (Stand 31.10.2021) [4] |
Stilllegung |
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Abschaltung, endgültig: | 31.12.2021 (per Atomgesetz) 27.01.2017 Übertragung von 2.194 TWh vom AKW Biblis A, 1.822 TWh vom AKW Biblis B, 2 TWh vom AKW Esenshamm/Unterweser und 1.983 vom AKW Mülheim-Kärlich auf Gundremmingen C. [5] |
Stilllegungsantrag: | 31.07.2019: Antrag auf atomrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 7 Abs. 3 AtG zum Abbau von ausgewählten Systemen und Anlagenteilen des Blockes C. [6] 11.12.2014: Antrag nach §7 Absatz 3 Atomgesetz auf Abbau von Anlagenteilen des Blockes B des KRB II gestellt. Es wird beantragt, nach Ende der Betriebsgenehmigung am 31.12.2017 Anlagenteile die für den Weiterbetrieb von Block C für die Lagerung und Handhabung der Brennelemente oder den Abbau nicht mehr benötigt werden, abzubauen. Gleichzeitig werden in dem Antrag die Teilschritte Abbau von nicht mehr benötigten Anlagenteilen des Blockes C nach Ende seiner Betriebsgenehmigung am 31.12.2021 sowie der gesamte Rückbau der beiden Blöcke B und C mit beantragt. [7] |
Genehmigungen: | 27.05.2021: Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau nicht mehr benötigter Anlagenteile von Block C [8] |
Klagen: | 06.12.2016: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schadensersatzklage von E.ON wegen der Stilllegung des KRB-II C. Die Stilllegung des AKW durch Änderung des Atomgesetzes begründet keine Enteignung und damit auch keinen Schadensersatz. [9] |
Dauer des Rückbaus: | Der Abriss beider Kraftwerksblöcke soll etwa bis 2040 dauern. [10] Betreiber am 21.03.2019: "Wir haben das Ziel, dass in rund 15 bis 20 Jahren die dann noch stehenden Gebäude aus dem Atomgesetz entlassen werden können; danach werden wir den kompletten Rückbau abschließen." [11] |
Kosten: | Der Abriss beider Kraftwerksblöcke soll rund 1,5 Milliarden Euro kosten. [10] |
Beitrag zum Entsorgungsfonds: | .379 Mio. Euro Einzahlung zum 03. Juli 2017 abzüglich im Dezember 2017 ausgezahlte Rückforderung für Entsorgungskosten im ersten Halbjahr 2017: 2,230 Mio. Euro [12] |
Hauptkritikpunkte: | Es besteht die Gefahr, dass mit dem Antrag auf Abbau der nicht benötigten Anlagenteile des Blocks B die gesamte Öffentlichkeitsbeteiligung für den Abriss von Block B und C abgehandelt wird. RWE beantragt, mit dem Rückbau beginnen zu können, selbst wenn sich noch Brennelemente im Abklingbecken befinden sollten. Dies ist jedoch mit höherer Strahlenbelastung für das Personal und einem höheren Störfallrisiko verbunden. |
Abfälle |
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Brennelemente: | 784 Brennelemente im Reaktorkern, jährlich werden etwa 10% der Brennelemente ausgetauscht. Uran-Brennelemente, Hochabbrand-Uran-Brennelemente, ERU-Brennelemente, MOX-Brennelemente (max. 300 im Reaktorkern, 68 MOX-Brennelemente pro Nachladung, max. 38% MOX im Reaktorkern. 2018: Einsatz von 112 neue MOX-Brennelementen) [13] Insgesamt sind im Rahmen der gesamten Laufzeit bis zum 31.12.2021 1.002 t SM angefallen. [14] |
| Kapazität für 3.219 Postionen, Belegung am 31.12.2019: 4.482 Brennelemente [15] November 2018: Zwei innerbetriebliche Transporte von nur teilweise genutzten Brennelementen (BE) vom abgeschalteten Block B in den Block C. Der weitere Einsatz dieser BE aus Block B in Block C ist möglich, da in beiden Blöcken baugleiche BE genehmigt sind. [16] Februar 2019: Weitere Quertransporte mit teilabgebrannten Brennelementen von Block B nach Block C. [17] |
| Gemeinsames Standort-Zwischenlager mit Gundremmingen C |
Betriebsabfälle: [18] | Laut BfS im Durchschnitt pro Jahr 45 m³, Lagerung der Abfälle in „verschlossenen, für Unbefugte nicht zugänglichen Räumen“ |
| Gemeinsame Lagerung der Betriebsabfälle mit Gundremmingen B Genehmigung nach §7 AtG für 300 m³ konditionierte Abfälle und 1.305 m³ flüssige Abfälle |
| Genehmigung durch die 10. TG am 22.02.1984 an den im technischen Bericht in der jeweils gültigen Fassung angegebenen Lagerorten |
| Gundremmingen besitzt kein externes Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. |
| Rohabfälle und vorbehandelte Abfälle, Bestand für Blöcke A, B, C (Stand 31.12.2019): [15]
Konditionierte Abfälle
Abfälle in Endlagergebinden
120 der am Standort lagernden Gebinde wurden bereits an die BGZ übergeben. [19] |
Verbringung von Abfällen: |
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Transporte: |
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zur Anlage: | Extern konditionierte schwach- und mittelradioaktive Abfälle, Strahlenquellen. |
von der Anlage: | Radioaktive Rohabfälle, konditionierte radioaktive Abfälle, Strahlenquellen |
Gleisanschluss: | Vorhanden |
Adressen | |
Betreiber: | Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH, Dr.-August-Weckesser-Str. 1, 89355 Gundremmingen, Tel.: 08224 / 78-1, Fax: 08224 / 78-2900, kontakt(at)kkw-gundremmingen.de, www.kkw-gundremmingen.de PreussenElektra GmbH, Treschowstraße, 30457 Hannover, Tel.: 0511/ 439-03, info(at)preussenelektra.de, www.preussenelektra.de RWE Power AG, Huyssenallee 2, 45128 Essen, Tel.: 0201/12-01, Fax: 0201/12-24313, www.rwe.com |
Behörden: | Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) |
Kritiker*innen: | Mahnwache Gundremmingen Verein FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V. |
Quellen[1] rwe: Kernkraftwerk Gundremmingen, abgerufen am 20.12.2021 [3] contratom.de: Sicherheitsexperten: Das AKW Gundremmingen ist nicht sicher, 31.07.2013 [4] base.bund.de: Kernkraftwerke in Deutschland: Meldepflichtige Ereignisse seit Inbetriebnahme [5] base.bund.de: Laufzeiten und Elektrizitätsmengen deutscher Kernkraftwerke, abgerufen am 19.12.2021 [6] Kernkraftwerk Gundremmingen: Betriebsbericht Nr. 4/2019 vom 26. August 2019 [9] Bundesverfassungsgericht: Urteil des 1. Senats vom 06.12.2016, 1 BvR 2821/11 [10] bayernkurier.de, 28.12.2019: Der Letzte macht das Licht aus [12] Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung - Geschäftsbericht zum 31.12.2017 [16] Kernkraftwerk Gundremmingen: Betriebsbericht Nr. 7 / 2018 vom 13. Dezember 2018 [17] Kernkraftwerk Gundremmingen: Betriebsbericht Nr. 1/2019 vom 25. Februar 2019 |
AKW Gundremmingen C

Foto: publiXviewing