Schacht KONRAD

Name: Schacht KONRAD

Art der Anlage: „Endlager“

Status der Anlage: im Bau

Bundesland: Niedersachsen

Betreiber: Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)

Foto: Ludwig Wasmus

Anlage

 

Name der Anlage:

Endlager KONRAD

Bundesland:

Niedersachsen

Betreiber:

Bundesgesellschaft für Endlagerung mit beschränkter Haftung (BGE)

25.04.2017 Betreiberwechsel zur Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE): Am 23.06.2016 beschloss der Deutsche Bundestag eine Umstrukturierung im Endlagerbereich, die im April 2017 vollzogen wurde. [1] Die Betreiberaufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), die ASSE GmbH und die Betreibertätigkeiten der Deutschen Gesellschaft für den Bau und Betrieb von Endlagern (DBE) wurden in der zu 100% staatlichen, neu gegründeten Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit Sitz in Peine (Sitz der DBE) zusammengeführt. 

01.11.1989 - 24.04.2017 Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Am 01.11.1989 ging u.a. die Abteilung "Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle" (SE) der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) im nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl neu gegründeten Bundesamt für Strahlenschutz auf. [2]

31.08.1982 - 31.10.1989 Physikalisch-Technische Bundesanstalt. Seit 1984 bediente sich der Betreiber eines privaten Dritten, der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) für die Planung, die Offenhaltung des Schachtes und den Umbau zu einem Atommülllager. Grundlage war ein unkündbarer Vertrag, den die Bundesregierung mit der DBE geschlossen hatte. [3]

Eigentümer:

Bundesrepublik Deutschland (100%)

Beschäftigte:

470 auf Schacht KONRAD (Jahresdurchschnitt 2021), [4] Darüber hinaus arbeiten etwa 200 weitere Beschäftigte der BGE an dem Projekt KONRAD, sowie ca. 300 Beschäftigte von Fremdfirmen (Stand März 2021) [5]

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden:

Atomrecht: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen (NMU). Das NMU ist bis zur Inbetriebnahme von Schacht KONRAD nur noch Genehmigungsbehörde für wesentliche Änderungen am Planfeststellungsbeschluss.

Bis 24.04.2017 atomrechtliche Eigenaufsicht: Mit dem Planfeststellungsbeschluss ging die Zuständigkeit für als nicht-wesentlich eingestufte Genehmigungen auf das BfS über. Die Kategorisierung, ob eine Änderung wesentlich ist, oder nicht, trifft das BfS selbst. Von 2007 bis zum 12.07.2016 erließ die "Eigenaufsicht" des BfS insgesamt 22 Änderungsgenehmigungen, darunter dreimal eine Erweiterung des Radionuklidspektrums. [6]

Seit 25.04.2017 Aufsicht durch das Bundesamt für die Sicherheit der kerntechnischen Entsorgung (BaSE) (vorher Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE): Im Zuge der Überführung der Betreibertätigkeiten vom BfS auf das BGE trat anstelle der Eigenaufsicht des BfS die Aufsicht durch das BfE, heute BaSE. [1] Das BfE bzw. BaSE erließ vom 31.10.2016 bis 02.12.2021 38 als nicht-wesentlich eingestufte Änderungsgenehmigungen. [6], [7]

Bergrecht: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Wasserrecht: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Nach Inbetriebnahme: Mit der Inbetriebnahme geht auch die Zuständigkeit für wesentliche Änderungen auf das BaSE über. [8]

Genehmigungsverfahren:

 

 

 

1975: Beginn der Eignungsuntersuchung durch den damaligen Betreiber der ASSE II, der Gesellschaft für Strahlenforschung (GSF) und das Kernforschungszentrum Karlsruhe (KfK)

1981/82: Obwohl noch kein Planfeststellungsantrag gestellt worden war, tauchte Schacht KONRAD als Entsorgungsvorsorgenachweis in mehreren Teilerrichtungsgenehmigungen für Atomkraftwerke auf. [9]

31.08.1982: Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt stellt einen Planfeststellungsantrag nach §9 AtG [10]

1991 – 1998: Mehrmals griffen Bundesumweltminister Töpfer und Bundesumweltministerin Angela Merkel per bundesaufsichtlicher Weisung in das KONRAD-Verfahren ein. Töpfer erzwang die Auslegung der Planunterlagen ebenso wie die Durchführung des Erörterungstermins und wies an, dass die Gefahren durch die Atomtransporte im Planfeststellungsverfahren nicht betrachtet werden dürften. Merkel wies das NMU an, die Gutachten des TÜV nicht nachbegutachten zu lassen, obwohl bekannt geworden war, dass der TÜV als Gutachter der Genehmigungsbehörde bereits einen Vertrag mit dem künftigen Betreiber geschlossen hatte und sie wies an, die Planrechtfertigung für KONRAD nicht in Frage zu stellen. [11] 

1991: Bundesweit wurden 289.387 Einwendungen gegen das geplante Atommülllager erhoben, nach Wackersdorf die größte Anzahl in einem bundesdeutschen Planfeststellungsverfahren.

1992/93: Erörterungstermin an 75 Verhandlungstagen über 5 Monate, am Ende blieben ca. 500 Sachfragen und 100 Rechtsfragen ungeklärt.

1999/2000: Obwohl Bundesumweltminister Trittin und Landesumweltminister Jüttner öffentlich beteuerten, dass Schacht KONRAD nicht genehmigungsfähig sei, stoppten sie das Projekt nicht, sondern schoben sich gegenseitig den Schwarzen Peter zu. [12] [13]

14.06.2000: Im Atomkonsens zwischen der Bundesregierung und den Energiekonzernen wurde die Genehmigung von Schacht KONRAD vereinbart. [14]

03.06.2002: Planfeststellungsbeschluss [15]

30.05.2007: Beginn des Umbaus von Schacht KONRAD zu einem Atommülllager

2015: Im Nationalen Entsorgungsprogramm wird eine Erweiterung von KONRAD auf 600.000 m³ radioaktive Abfälle in Aussicht gestellt. [16] Ein Bündnis aus der Stadt Salzgitter, der IG Metall Salzgitter-Peine, dem Landvolk Braunschweiger Land und der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD sammelt in kurzer Zeit 70.000 Unterschriften. Die geplante Erweiterung wird gestrichen. [17] Es gelingt, die Frage nach dem Stand von Wissenschaft und Technik des 35 Jahre alten Projektes auf die Tagesordnung zu setzen.

27.05.2021: BUND und NABU reichen einen Antrag auf Rücknahme bzw. Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses beim Niedersächsischen Umweltministerium ein. [18] [19] 78 Initiativen und Verbände aus ganz Deutschland fordern die Aufgabe des Projektes Schacht KONRAD [20] Im September 2021 werden 21.000 Unterschriften für die Aufgabe von Schacht KONRAD übergeben. [21]

08.02.2023: Bei einer Pressekonferenz in Hannover wird der Appell der Region 2022 vorgestellt. [22] 30 Räte und Kreistage zwischen Harz und Heide unterstützen die Forderung nach einem Baustopp bei Schacht KONRAD und fordern u.a., die für den weiteren Ausbau vorgesehenen finanziellen Mittel für eine transparente und partizipative Standortsuche auch für alle schwach- und mittelradioaktiven Abfälle zu verwenden [23]

19.12.2023: In einem vorläufigen Bescheid erklärt Umweltminister Meyer dass er beabsichtigt, den Antrag von BUND und NABU zurückzuweisen.

Klagen:

08.03.2006: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg erklärte die Klagen der Kommunen Salzgitter, Lengede und Vechelde für unzulässig. Es definierte das Planfeststellungsverfahren in eine „gebundene Genehmigung“ um. Damit haben Bürger*innen und Kommunen beim Bau einer Umgehungsstraße mehr Rechte als bei einem Atommülllager. Die Klage eines Landwirtes erklärte es für zulässig, aber unbegründet. Es gäbe kein Recht auf „Nachweltschutz“. [24] Das Vorgehen des OVG wurde vom Bundesverwaltungsgericht (2007) [25] und vom Bundesverfassungsgericht (2008) [26] bestätigt.

Vornutzung:

1957: Beginn des Abteufens von Schacht KONRAD

1967: Beginn des Eisenerzabbaus

1976: Einstellung des Eisenerzabbaus aus wirtschaftlichen Gründen

Inbetriebnahme:

1983 geht die Bundesregierung in ihrem Entsorgungsbericht von einer Inbetriebnahme im Jahr 1988 aus. [27]

2007: Nach dem Urteil des BVerwG beginnt das BfS mit dem Umbau der Schachtanlage zu einem Atommülllager und erklärt, dass KONRAD Ende 2013 in Betrieb gehen würde. [28]

2014 erklärte das BfS, dass KONRAD frühestens 2022 in Betrieb gehen würde. [29]

2018 erklärte der neue Betreiber BGE, dass Schacht KONRAD 2027 fertig gestellt werden würde. Im Gegenzug stellt die BGE in Aussicht, durch einen Zwei-Schicht-Betrieb bei der Einlagerung den Verzug wieder "aufzuholen". [30]

2022: Im Entwurf des Bundeshaushalts 2023 wird von einer „Erhöhung der zeitlichen Risiken“ geschrieben. BGE und BaSE müssten in den Folgejahren viele Planungen, Arbeiten und Genehmigungen gleichzeitig durchführen, um den Inbetriebnahmetermin 2027 zu halten. [31]

Gründe für die aktuellen Verzögerungen u.a.:

  • Die Planungsunterlagen, die aus den 1980er Jahren stammen, müssen aufwändig angepasst werden. [32]
  • Die beiden Schächte sind alt, schlecht verfugt und weitaus sanierungsbedürftiger als angenommen. [31]
  • Die BGE gibt vor allem organisatorische Probleme als Grund für die Verzögerung an. [30]

13.06.2023: Die BGE erklärt, dass die Inbetriebnahme erneut verschoben werden muss. 2029 soll Schacht KONRAD nach aktuellen Planungen fertiggestellt sein. Ein konkretes Datum für die Inbetriebnahme nennt die BE nicht mehr, sie ist für "Beginn der 2030er Jahre" geplant. [33]

Es zeigt sich, dass es - wie vorhergesagt - aus vielen Gründen ein Fehler ist, ein altes Gewinnungsbergwerk  als Atommülllager nutzen zu wollen.

Kosten:

Planung und Erkundung: (1977 - 2007) 930 Mio. Euro [30]

Errichtung: (ab Bestandskraft 2007) ca. 4,2 Mrd. Euro (Schätzung 2017). [30] Allein ab 01.01.2021 werden noch Errichtungskosten von 1,971 Mrd. Euro erwartet. [7]

23.11.2023: Die BGE gibt eine weitere deutliche Kostensteigerung bekannt. Die Gesamtkosten steigen auf 5,47 Mrd. Euro. 2,83 Mrd. Euro wurden bis Ende 2022 ausgegeben, weitere 2,63 Mrd. Euro sind ab 2023 bis Inbetriebnahme prognostiziert. [34]

Betrieb: Bei einem Zweischichtbetrieb ergeben sich jährliche Betriebskosten von ca. 120 Mio. Euro, bei 30 Jahren wären das Betriebskosten von 3,6 Mrd. Euro (Schätzung 2021). Ein Einschichtbetrieb wäre dementsprechend teurer. [31]

Schließung: Keine Kostenschätzung vorhanden, da noch nicht im Detail geplant. [31]

Korruption: 2014 verurteilte das Bundeskartellamt beteiligte Schachtbaufirmen wegen illegaler Preisabsprachen. 2015 verurteilte das Landgericht Essen einen leitenden Ingenieur wegen Korruption. [35] 2016 wird bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) "finanzielle Belohnungen" für besonders gelungene Gutachten von einer klandestinen Industriestiftung erhalten hat. Die BGR hat auch die geologischen Eignungsuntersuchungen für KONRAD durchgeführt, die untertägige Erkundung, die Untersuchung der Grundwasserbewegungen und die Auswertung der alten Bohrungen. [36]

Besondere Gefahren:

Konzept gescheitert: Aus der Havarie des Atommülllagers ASSE II, nur 20 km von Schacht KONRAD entfernt, werden keine Konsequenzen gezogen. Das Konzept der nicht-rückholbaren Endlagerung ist in dieser Form zumindest gescheitert.

KONRAD entspricht nicht dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik: Die Sicherheitsberechnungen für Schacht KONRAD sind 30 Jahre alt und entsprechen nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik. Eine Neuberechnung mit heutigen Computerprogrammen und -technik findet nicht statt. Weder gibt es einen einschlusswirksamen Gebirgsbereich noch einen lückenlosen Nachweis einer intakten Barriere. Die alten Bohrungen sind ebenso wie die gasgetriebene Ausbreitung der Radionuklide unter Tage ungenügend berücksichtigt. [18]

ÜsiKo: 2016 startete das BfS das Projekt „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo)“. Vorausgegangen war massiver Druck aus der Bevölkerung und eine Intervention der Landesregierung. Die Ergebnisse der Phase 1, veröffentlicht von der BGE im Januar 2020 [37], haben mit einer Überprüfung nach Stand von Wissenschaft und Technik nichts zu tun. Die Gutachter der ÜsiKo haben in Phase 1 anhand eines reinen Aktenstudiums lediglich geprüft, ob Gesetze und Verordnungen eingehalten werden und sich sogar dahingehend verstiegen, die „Sicherheitskriterien der Reaktorsicherheits-Kommission für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk vom 20. April 1983“ als immer noch gültig zugrunde zu legen. Grundlegende Projektfehler, die bei einer modernen Standortsuche zu einem Ausschluss des alten Eisenerzbergwerks KONRAD führen würden wurden ignoriert, neue Daten wurden nicht erhoben, neue Berechnungen wurden nicht durchgeführt. Abweichungen zum heutigen Vorgehen beim Langzeitsicherheitsnachweis werden zwar festgestellt, wie fehlende probabilistische Sicherheitsuntersuchungen, mangelnde Berücksichtigung der Austrittsmöglichkeiten der Radionuklide über die alten Bohrungen und den Schachtverschluss. Diese Abweichungen werden dann aber alleine aufgrund der „Experteneinschätzung“ der Gutachter als wohl nicht sicherheitsrelevant eingestuft und somit in Phase 2 nicht weiter betrachtet. [38] Im Dezember 2020 verkündete die BGE den Start der Phase 2.

Transportgefahren ausgeblendet: Die Gefahren der Atomtransporte, die nach einer Inbetriebnahme täglich zu einer solchen Anlage unterwegs sein werden, sind per Weisung aus dem Verfahren ausgeblendet worden. 

Aufweichung der wasserrechtlichen Erlaubnis: Die wasserrechtliche Erlaubnis ist streng und hindert die Abfallanlieferer daran, die von ihnen gewünschten Mengen und Arten von Abfällen in Schacht KONRAD einzulagern. Die Umsetzung in konkrete Annahmebedingungen ist kompliziert, hinter den Kulissen wird darum gerungen, die Bestimmungen aufzuweichen. Gleichzeitig sollen diverse Forschungsprogramme helfen, Atommüll, der nicht eingelagert werden darf, trotzdem einzulagern. [39]

Stilllegung

 

Stilllegung:

Ein Endlager kann man nicht stilllegen. Nach offizieller Lesart befindet sich ein tiefengeologisches Atommülllager im Status "in Stilllegung", wenn die Einlagerung eingestellt, die Grube verfüllt und die Infrastruktur abgebaut wird. Tatsächlich soll ein solches Lager den Atommüll für alle Zeiten aufbewahren und wäre beim bestimmungsgemäßen Betrieb im ewigen Dauerbetrieb.

Befristung der Einlagerung:

Die Wasserrechtliche Erlaubnis endet 40 Jahre nach Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2047. [15]

Abfälle

 

Genehmigtes Inventar:

303.000 m³ radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung ausschließlich für den nationalen Bedarf.

Begrenzung des Radionuklidinventars:

  • Gesamtalphastrahler 1,5 x 1017 Bq
  • Gesamtbeta- / -gammastrahler 5,0 x 1018 Bq
  • sowie Begrenzung einzelner Radionuklide

Gemäß gehobener wasserrechtlicher Erlaubnis ist für 94 wassergefährdende Stoffe jeweils eine zulässige Gesamtmenge festgelegt worden, welche nach stofflicher Bilanzierung der einzulagernden unterschiedlichen Abfallarten nicht überschritten werden darf. [31]

Anlieferungsfähige Gebinde:

Im Oktober 2023 befanden sich nach Angabe der BGZ insgesamt 640 Abfallgebinde in Zwischenlagern, welche din Schacht KONRAD eingelagert werden könnten (G2-Status). Für weitere 71 Abfallgebinde liegt zwar der G2-Status vor, sie dürften trotzdem nicht in Konrad eingelagert werden, da in der stofflichen Beschreibung verwendete Stofflisteneinträge derzeit gesperrt sind.

Von diesen insgesamt 711 Abfallgebinden sind 354 Abfallgebinde in BGZ-Lagern und 357 Abfallgebinde in Fremdlagern eingelagert. Dies entspricht einem Abfallgebindevolumen von 4.108 m³. [41]

Nach den Verschärfungen der Anforderungen des Wasserechtes 2017 und 2018 ist es schwierig und langwierig, die Gebinde so zu deklarieren, dass sie von der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis abgedeckt sind. Letztlich liegt das Grundproblem darin, dass es bei KONRAD keinen einschlusswirksamen Gebirgsbereich gibt wie dies heute für die hochradioaktiven Abfälle gefordert ist. Das heißt, man geht davon aus, dass die Stoffe in die Biosphäre transportiert werden. Die Frage ist nur wann und in welcher Konzentration. Und wenn dafür die Grenzwerte nach unten korrigiert werden, wird das zum Problem.

In den staatlichen Forschungszentren befindet sich kein Gebinde mit G2-Status

Transporte

 

zur Anlage:

Tägliche Menge, Transportmittel, Routen und Gefahren sind im Planfeststellungsverfahren aufgrund einer bundesaufsichtlichen Weisung weder betrachtet noch festgelegt worden. Die Szenarien von BfS und GRS gehen von 2.300 Transporteinheiten im Jahr bei einer Anlieferung von 80% über die Schiene und 20% über die Straße aus. Das bedeutet im Mittel 40 Transporteinheiten (8 Züge) über die Schiene und 10 LKW pro Woche. [42]

Bereitstellungslager KONRAD in Würgassen

06.03.2020: Die BGZ gibt bekannt, dass sie am Standort Würgassen das Bereitstellungslager KONRAD errichten will. Nach neueren Planungen sollen bei Schacht KONRAD die genehmigten Werte für Radioaktivität und Wärme in den Einlagerungskammern voll ausgeschöpft werden. So sollen Gebinde, die wärmer sind oder stärker strahlen als genehmigt, mit Gebinden, die weniger strahlen oder weniger warm sind, in einer Kammer gelagert werden, um die Summenwerte einzuhalten. Das bedarf einer genauen Abstimmung zwischen den Abfallanlieferern und einer komplizierten Logistik. Um diese in den Griff zu bekommen, sollen die Abfälle künftig an einen Ort (Würgassen) geschafft werden. Damit würden sich die Transportströme verändern. [43]

12.12.2023: Das BMUV gibt bekannt, das Projekt LoK Würgassen ersatzlos aufzugeben. Dies bedeutet erhebliche Logistikprobleme bei der Anlieferung der radioaktiven Abfälle, eine Verlängerung der Einlagerungszeit in Schacht KONRAD und damit eine weitere Verteuerung. [44]

Gleisanschluss:

Vorhanden

Adressen

 

Betreiber:

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Eschenstraße 55, 31224 Peine,
Tel. 05171 43-0, Fax: 05171 43 -1218
dialog@bge.de  www.bge.de

Behörden:

Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMU)
Archivstraße 2, 30169 Hannover
Tel.: 0511 1200
poststelle(at)mu.niedersachsen.de, www.umwelt.niedersachsen.de

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Stilleweg 2, 30655 Hannover
Tel.: 0511/ 643-0, Fax: 0511/ 643-2304
poststelle-hannover(at)lbeg.niedersachsen.de, www.lbeg.niedersachsen.de

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Am Sportplatz 23, 26506 Norden,
Tel.: 04931 947-0
pressestelle(at)nlwkn-dir.niedersachsen.de
www.nlwkn.niedersachsen.de

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
Wegelystraße 8, 10623 Berlin
Tel.: 03018 767676 5000
info@base.bund.de, www.base.bund.de

KritikerInnen:

Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
Bleckenstedter Str. 14a, 38239 Salzgitter
Tel.: 05341 90 01 94, Fax: 05341 90 01 95
info(at)ag-schacht-konrad.de, www.ag-schacht-konrad.de

IG Metall Salzgitter-Peine
Chemnitzer Str. 33, 38226 Salzgitte
Tel.: 05341 88 44 0, Fax: 05341 88 44 20
www.igmetall-salzgitter-peine.de

Landvolk Braunschweiger Land e.V.
Helene-Künne-Allee 5, 38122 Braunschweig
Tel.: 0531 28770-0, Fax: 0531 28770-20
mail@landvolk-braunschweig.de, www.landvolk-braunschweig.de

Stadt Salzgitter
Joachim-Campe-Straße 6 - 8, 38226 Salzgitter
Tel.: 05341 839-0, www.salzgitter.de

Umweltschutzforum Salzgitter e.V.
Klint 7, 38229 Salzgitter,
www.schacht-konrad.de

Quellen

[1] Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CD/CSU, SPD, Die LINKE und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/8704: "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Standortauswahlgesetzes", Drucksache 18/8913, 22.06.2016

[2] Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf der Bundesregierung: "Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz", Drucksache 11/4086, 24.02.1989

[3] BfS: Endlagerung: Akteure und Verantwortlichkeiten, Stand 01.04.2016

[4] BGE: Geschäftsbericht 2021

[5] BGE: FAQ: Antworten auf Fragen rund um das Endlager Konrad, abgerufen 20.11.2022

[6] Deutscher Bundestag, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: "Schacht Konrad - atomrechtliche Genehmigungen seit 2002", Drucksache 18/13403, 24.06.2017

[7] Deutscher Bundestag, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victor Perli, Ralph Lenkert, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: "Schacht Konrad - Kosten, Änderungsgenehmigungen und Zeitplan", Drucksache 20/352, 28.12.2021

[8] Atomgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3530) geändert worden ist

[9] Deutscher Bundestag: Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kotting-Uhl, Drucksache 16/12182 vom 06.03.2012, S. 60 ff.

[10] PTB: Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 9b Atomgesetz (AtG) für die Schachtanlage Konrad als Endlager für radioaktive Abfälle

[11] Atommüllreport: Übersicht über die atomaufsichtlichen Weisungen

[12] "Jüttner greift Trittin an", Salzgitter-Zeitung, 10.09.1999

[13] "Nicht genehmigungsfähig", Salzgitter-Zeitung, 18.05.2000

[14] Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen, 14. Juni 2000

[15] Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerkes Konrad in Salzgitter als Anlage zur Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, 22. Mai 2002

[16] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm), Entwurf vom 06. Januar 2015

[17] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm), August 2015

[18] RAe Dr. Wollenteit, Dr. John: Antrag auf Rücknahme bzw. Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses für das Endlager Schacht Konrad, 25.05.2021

[19] Breites Bündnis fordert Rücknahme des Planfsetstellungsbeschlusses Schacht KONRAD, 27.05.2021

[20] Breite Unterstützung für die Aufgabe des Atommüllprojekts KONRAD, 12.04.2021

[21] Alt-marode-ungeeignet: Über 21.000 Unterschriften gegen Schacht KONRAD, Pressemitteilung von BUND und NABU und dem Bündnis Salzgitter gegen Schacht KONRAD. 04.09.2021

[22] Schulterschluss der Region, Presseerklärung 08.02,2023

[23] Stadt Salzgitter: Appell der Region 2022 zur Ablehnung eines Atommülllagers Schacht Konrad, Beschlussvorlage 0942/18, 18.08.2022

[24] OVG Lüneburg 7. Senat, Urteil vom 08.03.2006, 7 KS 145/02, 7 KS 146/02, 7 KS 154/02, 7 KS 128/02

[25] Bundesverwaltungsgericht - Beschluss BVerwG 7 B 72.06

[26] Bundesverfassungsgericht: Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2009 - 1 BvR 1178/07 -, Rn. 1-77

[27] Deutscher Bundestag, Bericht der Bundesregierung zur Entsorgung der Kernkraftwerke und anderer kerntechnischer Einrichtungen, Drucksache 10/327, 30.08.1983

[28] "Gabriel will Atomklo Konrad schnell bauen" Neues Deutschland, 23.05.2007

[29] "Immer teurer, immer später", taz.de, 02.05.2014

[30] bge.de: Fertigstellung des Endlagers KONRAD verzögert sich, Pressemitteilung 08.03.2018

[31] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: BMUV-Haushalt 2023 - Haushaltsquerschnitt und Ergänzende Erläuterungen zum Einzelplan 16 (Stand: Regierungsentwurf 2023)

[32] bfs.de: Dauer des Umbaus von Konrad zum Endlager, Stand 13.07.2017 (Archiv bei bge.de)

[33] bge.de: Schacht KONRAD, abgerufen 13.12.2023

[34] bge.de: Inflation und Verzögerung verursachen Mehrkosten beim Endlager Konrad, 23.11.2023

[35] "Atommüll und Schmiergeld", Taz.de, 29.07.2015

[36] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und Hans-Joachim-Martini-Fonds und -Stiftung, Drucksache 18/9935, 11.10.2016

[37] bge.de: Themenschwerpunkt: Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad (ÜsiKo), abgerufen am 11.12.2020

[38] Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.: ÜsiKo Phase 1 - BGE verweigert echte Sicherheitsüberprüfung, 01.12.2020

[39] Bundesministerium für Bildung und Forschung: Fachlicher Abschlussbericht des BMBF geförderten Verbundvorhabens: „Konzeptstudie zur Entsorgung von aktiviertem Beryllium aus Forschungsreaktoren (KONEKT)“, Juni 2021

[40] bfs.de: Abfallrechtliche und wasserrechtliche Nebenbestimmungen für KONRAD, Stand 01.04.2015 (Archiv bei bge.de)

[41] Aufstellung des Haushalts 2024, BMUV-Berichte zu den Berichtsanforderungen vom 12.10.2023, Stand 25. Oktober 2023

[42] Wolfgang Neumann: "Fachliche Bewertung der Transportstudie KONRAD 2010 von der GRS", November 2012

[43] ag-schacht-konrad.de: Bereitstellungslager KONRAD, abgerufen am 11.12.2020

[44] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: Rechtzeitige Realisierbarkeit in Würgassen und anderswo nicht gegeben. Pressemitteilung 12.12.2023