Zwischenbericht Teilgebiete

Am 28.09.2020 veröffentlichte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) GmbH den Zwischenbericht Teilgebiete. Er weist 46 %  der Fläche Deutschlands als ungeeignet für die dauerhafte tiefengeologische Lagerung radioaktiver Abfälle aus. Über große Teile der ausgewiesenen Gebiete ist wenig bekannt. Eine kritische Prüfung der Ergebnisse ist kaum möglich, tausende von Seiten sind geschwärzt.

Karte Zwischenbericht Teilgebiete

Quelle: BGE

Am 28.09.2020 veröffentlichte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) GmbH den Zwischenbericht Teilgebiete. Er weist 46 %  der Fläche Deutschlands als ungeeignet für die dauerhafte tiefengeologische Lagerung radioaktiver Abfälle aus. Das sind Gebiete, die laut Standortauswahlverfahren vulkanische oder seismische Aktivitäten, natürliche oder durch bergbauliche Aktivitäten hervorgerufene Störungszonen oder junges Grundwasser aufweisen. Oder es sind Gebiete, in denen das gewünschte Wirtsgestein nicht vorhanden ist oder das Wirtsgestein die Mindestanforderungen nicht erfüllt. Von den mehr als 400 untersuchten Salzstöcken in Norddeutschland sind noch 60 im Rennen. In den restlichen Gebieten sind die gewünschten Lagermedien, Salz,- Ton- oder Kristallingestein vorhanden.

Mehr sagt der Bericht nicht aus. Schon gar nicht, dass  "54% der Bundesrepublik Deutschland als Endlager für radioaktive Abfälle geeignet" seien, wie Bundesumweltministerin und BGE gerne glauben machen möchten. Über große Teile der ausgewiesenen Gebiete ist wenig bekannt. Die von den geologischen Landesämtern übermittelten Daten weisen wohl eine sehr unterschiedlicher Güte und Tiefe aus.

Über weite Flächen gibt es keine Bohrungen, seismischen Untersuchungen oder andere belastbare Datenerhebungen. Für sie hat die BGE nicht die realen Verhältnisse vor Ort sondern einfach günstige Referenzdaten zugrundegelegt. Das heißt, nur beim Vorhandensein klarer Erkenntniss oder Daten, dass die jeweilige Mindestanforderung nicht erfüllt werden kann oder dies zweifelhaft ist, wurde ein Gebiet ausgeschlossen. In allen anderen Fällen wurde das Gebiet als Teilgebiet aufgenommen. Das mag als Methode zulässig sein, um nicht schon in dieser Phase mögliche günstige Teilgebiete auszuschließen. Es rechtfertigt aber nicht die politische Aussage, dass 54 % von Deutschland für die Endlagerung geeignet seien.

ASSE II, Morsleben und Schacht KONRAD

Unverständlich ist die unterschiedliche Behandlung der tiefengeologischen Atommüllprojekte ASSE II und Morsleben auf der einen und Schacht KONRAD auf der anderen Seite. Für die ASSE II wurde ein Gebiet von 4 km² (Salzumhüllendes plus Sicherheitsbereich im Deckgebirge) und für Morsleben ein Gebiet von 11 km² (Schutzbereich der Dauerbetriebsgenehmigung) ausgeschlossen, also der engere Bereich um die Atommülllager. Im Falle Schacht KONRAD umfasst das Ausschlussgebiet  demgegenüber 657 km² (Modellgebiet für Grundwasserbewegungen im Bereich des geplanten Endlagers KONRAD). Begründung der BGE: "Dieses Vorgehen ist darin begründet, dass die für eine Erkundung von Standortregionen oder Standorten erforderlichen Maßnahmen Rückwirkungen auf die Ergebnisse der Sicherheitsuntersuchungen Konrad haben können. Dies betrifft insbesondere Fragen der Langzeitsicherheit, die neu bewertet werden müssten. Dies erhöht auch für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle die Komplexität der Sicherheitsuntersuchungen und späteren periodischen Sicherheitsüberprüfungen deutlich." [BGE 2020, S.67]

Im Falle von Schacht KONRAD drückt sich die BGE um eine tiefergehende Untersuchung des betorffenen Gebietes und eine Neubewertung des Langzeitsicherheitsnachweises KONRAD. Es würde sich dann nämlich sehr schnell erweisen, dass weite Flächen schon alleine aufgrund des Vorhandenseins hunderter alter Bohrungen und bergbaulicher Tätigkeiten gar nicht für eine tiefengeologische Lagerung geeignet wären. Das hat man im Falle des Atommülllagers KONRAD aber entgegen vieler Einwendungen immer ignoriert.

Im Falle von ASSE II und Morsleben stellt sich andersherum die Frage, wieso hier kein Modellgebiet für einen Langzeitsicherheitsnachweis zugrunde gelegt wird und analog zu Schacht KONRAD kein größeres Gebiet aisgeschlossen worden ist. Denn auch bei diesen beiden Atommülllagern würde die Komplexität der Sicherheitsuntersuchungen und späteren periodischen Sicherheitsüberprüfungen für das Lager für hochradioaktive Abfälle deutlich erhöht werden.

Kritische Prüfung kaum möglich

Eine kritische Prüfung der Ergebnisse des Zwischenberichtes ist kaum möglich. Der Bericht ist auch für geübte Leser*innen nicht nachvollziehbar aufbereitet. Aktuell sind nur knapp drei Prozent der Daten einsehbar, tausende von Seiten sind geschwärzt. Am 4. Februar 2021 beginnt die erste Beratungssitzung der Fachkonferenz Teilgebiete. Sie soll den Zwischenbericht erörtern und eine Stellungsnahme dazu abgeben. Die BGE muss sich mit den Beratungsergebnisse befassen, kann aber alle Vorschläge und Änderungswünsche ablehnen.

Bei der großflächigen Gebietsausweisung bleibt völlig offen, wie die BGE bis zum Ende der Phase 1 methodisch begründet zu Reduzierung der Teilgebiete kommen will. 

Links zum Zwischenbericht und Reaktionen

Seite der BGE zum Zwischenbericht Teilgebiete

Zwischenbericht Teilgebiete als PDF

Stellungnahme der Atommüllkonferenz

Gemeinsame Presseerklärung von BUND, .ausgestrahlt und BI Lüchow-Dannenberg

Gemeinsame Presseerklärung von der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD und der BISS-Braunschweig

Presseerklärung der IPNNW