Anlage |
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Name der Anlage: | Brennelemente-Zwischenlager Neckarwestheim (BZN) |
Bundesland: | Baden-Württemberg |
Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 wurde das Zwischenlager inklusive der Abfallbehälter am 01.01.2019 auf die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übertragen. Die BGZ ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, das zu 100 % im Besitz des Bundes ist. [1] Sie ist eine Ausgründung der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS). [2] Bis 31.12.2018: EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) |
Genehmigungs- behörde: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) 30.06.2016: Übergang der Zuständigkeit vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) |
Aufsichtsbehörde: | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) |
Bauweise: | Tunnelkonzept: Lagerung in zwei ca. 90 m langen unterirdischen Lagerkavernen 90 bz.w 84 m lang, 14 m breit, 17 m hoch. Die unterirdische Bauweise wurde aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse in dem ehemaligen Steinbruch, in dem das AKW Neckarwestheim errichtet wurde, gewählt. [3] |
Inbetriebnahme: | 06.12.2006 [4] |
Genehmigung: [5] | Genehmigung vom 22.09.2003 nach § 6 AtG:
Lagerung in CASTOR® V/19 Behältern, max. 19 BE pro CASTOR®:
Sonstige radioaktive Stoffe:
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Änderungen und | 1. Änderungsgenehmigung vom 22.03.2006: Erweiterung der Geschäftsführung 2. Änderungsgenehmigung vom 28.09.2006: Erhöhung der möglichen Restfeuchte 1. Ergänzung der Genehmigung vom 03.09.2007: Erhöhung der maximalen Anfangsanreicherung auf 3,85 % U-235 2. Ergänzung der Genehmigung vom 18.02.2010: Erhöhung der Anfangsanreicherung auf 4,05 % U-235 3. Änderungsgenehmigung vom 11.05.2010: Aufbewahrung von ERU-Brennelementen 4. Änderungsgenehmigung vom 13.12.2013: Einlagerung Behälter CASTOR® V/19 nach IAEA 96er Zulassung 5. Änderungsgenehmigung vom 16.04.2014: Aufrüstung der Krananlagen 6. Änderungsgenehmigung vom 09.08.2016: Aufbewahrung der KWO-Brennelemente in 15 Behältern der Bauart CASTOR 440/84 mvK 7. Änderungsgenehmigung vom 26. April 2017, Verwendung des Transport- und Lagerbehälters TN 24 E Alle Änderungsgenehmigungen wurden ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilt. Aktuell beantragte Änderungen:
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Besondere Gefahren: | Beim Vortrieb der Kavernen kam es aufgrund des hohen Wassergehaltes des Tones bzw. Schluffs zur Verminderung der Steifigkeit des Gesteins und zu starken Setzungen. [6] Beim Bau wurde minderwertiger Beton verwendet, was Einfluss auf die Korrosionsbeständigkeit der Stahlbewehrung haben kann. Angeblich handelt es sich aber um „untergeordnete Bereiche wie Flucht- und Abluftbauwerke“. Konsequenzen wurden nicht gezogen. [7] Wenn viele Behälter in den Tunnelröhren eingelagert sind, gibt es Probleme mit der Wärmeentwicklung, weswegen z.B. die Gesamtwärmeleistung je Einlagerungskampagne auf 185 kW pro Tunnel begrenzt wurde. [3] |
Meldepflichtige Ereignisse: | 3 (Stand 31.12.2022) [8] |
Stilllegung | |
Betrieb befristet: | Bis 05.12.2046 (40 Jahre nach Einlagerungsbeginn) [4] |
Abfälle |
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Inventar: | Abgebrannte Brennelemente aus den AKW Neckarwestheim I und Neckarwestheim II, sowie dem AKW Obrigheim 28.02.2024: 99 CASTOR®-Behälter eingelagert. [9] Mit der Genehmigung vom 09.08.2016 durften 15 CASTOR®-Behälter mit den 342 Brennelementen aus dem AKW Obrigheim im SZL Neckarwestheim zwischengelagert werden. [10] Im Dezember 2016 wurde die Schiffsanlegestelle fertiggestellt, im März 2017 ein Funktionstest für den geplanten Castor-Transport mit leeren Behältern durchgeführt. Die 15 Castor-Behälter mit abgebrannten Brennelementen wurden zwischen dem 28. Juni 2017 und dem 19. Dezember 2017 in fünf Transporten mit jeweils drei Castor-Behältern auf dem Neckar zum Zwischenlager Neckarwestheim befördert. [11] Atomkraftgegner*innen kritisierten diesen erstmaligen Castor-Transport mit einem Binnenschiff wegen unkalkulierbarer Risiken und warfen EnBW eine "Billigentsorgung" statt eines Zwischenlagerbaus in Obrigheim vor. [12] Insgesamt werden 128 Stellplätze benötigt, so dass 23 Stellplätze frei bleiben. [9] |
Transporte |
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zur Anlage: | Bestrahlte Brennelemente aus dem GKN II |
von der Anlage: | Keine |
Gleisanschluss: | Nicht vorhanden |
Adressen | |
Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH |
Behörden: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe, Tel.: 0721 / 5600-0, Fax: 0721 / 5600-1456, poststelle(at)lubw.bwl.de, www.lubw.baden-wuerttemberg.de |
Kritiker*innen: | Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar e.V. AG AtomErbe Neckarwestheim, c/o BUND Regionalverband Heilbronn-Franken, Lixstraße 10, 74072 Heilbronn, richtig-abschalten(at)atomerbe.de, www.atomerbe-neckarwestheim.de Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn Bündnis Neckar Castorfrei, c/o Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim, Wilhelmstr.45/1,71638 Ludwigsburg, www.neckar-castorfrei.de |
Quellen[2] Gesellschaft für Nuklearservice: Unternehmensmagazin Ausgabe 9-11/2016 [3] BGZ.de: Standort Neckarwestheim. Stand 31.10.2023 [5] base.bund.de: Standort-Zwischenlager Neckarwestheim (Baden-Württemberg) [6] Fewson, Dipl.-Ing. Hilmar „Bau der beiden Lagerkavernen für das atomare Zwischenlager in Neckarwestheim“ aus Tiefbau 3/2007, S. 132-138 [7] energiewendeheilbronn.de: Gefährlich schlechter Beton im Atommüll-Lager Neckarwestheim, 26.01.2012 [9] BGZ: Brennelemente-Zwischenlager Neckarwestheim, Stand 28.02.2024 |