AKW Neckarwestheim II

Name: GKN II – Gemeinschaftskraftwerk Neckar II

Art der Anlage: Atomkraftwerk

Status der Anlage: Nachbetriebsphase

Bundesland: Baden-Württemberg

Betreiber: EnBW Kernkraft GmbH (EnKK)

Foto: Felix Koenig, Wikipedia

Anlage

 

Name der Anlage:

GKN II – Gemeinschaftskraftwerk Neckar II

Bundesland:

Baden-Württemberg

Betreiber:

EnBW Kernkraft GmbH (EnKK)

Gesellschafter:

EnBW AG (98,45%), weitere Eigentümer: ZEAG Energie AG, Deutsche Bahn AG und Kernkraftwerk Obrigheim GmbH (zusammen 1,55%)

Die EnBW ihrerseits ist zu 46,75% über die landeseigene NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH im Besitz des Landes Baden-Württemberg und zu 46,75% im Besitz der OEW Energie-Beteiligungs GmbH, die 7 Landkreisen gehört. [1]

Beschäftigte:

in beiden Blöcken zusammen ca. 650 [2]

Reaktortyp:

Druckwasserreaktor, Konvoi-Anlage

Leistung, elektrisch:

1.400 MW brutto, 1.310 MW netto

Baubeginn:

09.11.1982

Netzsynchronisation:

03.01.1989

Inbetriebnahme:

Kommerzieller Leistungsbetrieb ab 15.04.1989

Entsorgungsvorsorge-nachweis:

Kraftwerksinterne Zwischenlagerung und Verträge mit BNFL als Betreiber der Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield (GB) [3]

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM)

Informelle Beteiligungs-maßnahmen:

Am 18.7.2012 konstituierte der baden-württembergische Umweltminister Untersteller die Informationskommission zum AKW Neckarwestheim. Sie besteht aus Kommunal- und LandespolitikerInnen sowie VertreterInnen von Bürgerinitiativen, BUND, ver.di und der Wirtschaft. [4]

Bereits in der konstituierenden Sitzung versuchte das Umweltministerium, das nur Gaststatus hat, massiv Einfluss auf die Inhalte der Kommission zu nehmen und die Beschäftigung mit der Kinderkrebsstudie - weil „zu global“ - zu verhindern. [5]

Vor der 9. Sitzung am 26.10.2015 erklärte der Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar seinen Austritt aus der Kommission. Der BUND knüpfte seine weitere Mitarbeit an Bedingungen. [6] Daraufhin wurden die zuvor regelmäßig und bis zu drei Mal pro Jahr stattfindenden Veranstaltungen bis Oktober 2017 ausgesetzt und anschließend einmal pro Jahr durchgeführt. [7]

Oktober 2021: Die Informationskommission wird eingestellt, stattdessen hat das Umweltministerium Baden-Württemberg ein Infoforum "Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz" eingerichtet. Ein interaktiver Livestream ersetzt eine mit Mitgliedern besetzte Kommission. [8]

Besondere Gefahren:

Der Reaktor steht auf dem Gelände eines ehemaligen Steinbruchs auf geologisch instabilem Grund. Der Kühlturm (Bodendurchmesser 165 Meter) ist bereits um 40 cm abgesunken. Über mehrere Jahre wurde mit Hilfe von Beton-Einpressung in den Untergrund versucht, diesen zu stabilisieren. Ende 2002 kam es auf einem Acker 4,5 km vom AKW entfernt ohne Vorwarnung zu einem 18 Meter tiefen Erdeinbruch. [9]

Juli/August 2018: Während der wochenlang anhaltenden Hitze erteilte das Umweltministerium eine Ausnahmegenehmigung zur Einleitung von 30°C warmem Wasser in den Neckar. Im Normalfall darf das Kühlwasser 28°C nicht übersteigen. [10] Umweltschützer befürchteten ein Fischsterben. [11]

19.06.2020: Bisher wurden mehr als 300 Risse in den Rohren der Dampferzeuger entdeckt. Sie hätten zum Abriss der Rohre führen und einen schweren Kühlmittelverluststörfall auslösen können, der bis zur Kernschmelze führen kann. [12] Der BUND Baden-Württemberg, ausgestrahlt und der BBMN stellten einen Antrag an das Umweltministerium Baden-Württemberg auf Untersagung des Weiterbetriebs mit geschädigten Dampferzeugern. [13]

29.04.2022: Der VGH Mannheim lehnte den Eilantrag auf einstweilige Stilllegung des AKW Neckarwestheim II ab. [14]

23.06.2022: Bei der Revision 2022 wurden erneut 36 neue Risse an sicherheitsrelevanten Rohren im Primärkreislauf festgestellt. [15]

14.12.2023: Abweisung der Klage, Revision wurde nicht zugelassen. [16]

Besondere Gefahren Streckbetrieb:

Da jedes ungeplante Herunterfahren des Reaktors hätte bedeutet, dass dieser aufgrund des fortgeschrittenen Abbrandes gar nicht mehr in Betrieb hätte gehen können [17], ein Abschalten musste auf jeden Fall vermieden werden.

Meldepflichtige Ereignisse:

132 (Stand 30.09.2023) [18]

Stilllegung

 

Betrieb befristet:

Bis 31.12.2022 (per Atomgesetz vom 06.08.2011)

Laufzeitverlängerung:

26.11.2021: Übertragungen von 2.000 GWh vom AKW Krümmel auf das AKW Neckarwestheim 2. [19]

27.09.2022: In einer Vereinbarung zwischen dem Bundeswirtschaftsminister und den Betreibern wurde festgelegt, dass das AWK Neckarwestheim 2 zum 31.12.2022 abgeschaltet und anschließend innerhalb von 2-3 Wochen der Reaktorkern rekonfiguriert werden soll. [20] Eigentlich hieß es, dass der Bundeswirtschaftsminister im Dezember entscheiden wollte, ob das AKW Neckarwestheim 2 in den Streckbetrieb gehen soll und diese Entscheidung im Januar nochmals überprüft werden soll. Mit dem "Machtwort des Kanzlers" war dies hinfällig. Nach der Änderung des Atomgesetzes wurde der Weiterbetrieb des AKW bis zum 15.04.2023 einfach durchgezogen - mit anfangs 70%, am Ende 55% Leistung. 

31.12.2022: Abschaltung und Neukonfigurierung der Brennelemente. [21]

19.01.2023: Wiederanfahren des AKW [21]

Das AKW hat bis zum 15.04.2023 zusätzlich 1,9 Terawattstunden Strom produziert. [22] Das AKW trug damit theoretisch 1,19% zum Stromverbrauch in den 3 1/2 Monaten bei. [23] Noch nicht bekannt sind die Zahlen des Netto-Stromexportes aus Deutschland in diesem Zeitraum.

Abschaltung:

15.04.2023

Stilllegungsantrag:

18.07.2016: EnBW reicht den Stilllegungsantrag für GKN II ein [24], der am 15.05.2017 aktualisiert wurde. [25]

02.07.-03.09.2018: Bereits vier Jahre vor Abschaltung des AKW Neckarwestheim II werden die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt [26]

Bis zum 03.09.2018 wurden ca. 800 Einwendungen gegen die konkreten Stilllegungspläne erhoben. [27]

27.11.2018: Erörterungstermin. Die Initiative "Atomerbe Neckarwestheim" kritisierte, dass der Termin zu spät bekannt gemacht wurde, GKN II solle sofort abgeschaltet und ein "transparentes, bürgernahes und ergebnisoffenes Genehmigungsverfahren für den AKW-Abriss" begonnen werden. [27] [28]

Eingereichte Genehmigungs-Unterlagen sowie Bekanntmachungen und Genehmigungen der Landesregierung Baden-Württemberg

Genehmigung:

04.04.2023: Stilllegungs- und Abbaugenehmigung [29]

Rückbau:

Mai 2023: Die EnBW macht von der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung Gebrauch. Das AKW Neckarwestheim 2 ist damit der erste der drei am 15.04.2023 abgeschalteten Reaktorblöcke, der tatsächlich in den Rückbau gegangen ist. [30]

Dauer des Rückbaus:

Laut EnBW 10-15 Jahre [30]

Kosten Laufzeitverlängerung:

27.09.2022 Vereinbarung zwischen Bundeswirtschaftsminister, E.ON und EnBW: Im Falle des Weiterbetriebs wird davon ausgegangen, dass die Kosten durch die Erlöse für den Strom gedeckt werden würden. Sollte dies nicht eintreffen, erhalten die Betreiber vom Staat einen "Verlustausgleich". 

Sollte ein Reaktor nicht weiterbetrieben werden, würden die Kosten für Stillstände, Personal- und Sachkosten, Aufwand für behördliche Verfahren, Erfüllung Meldepflichten, Kosten für Deckungskäufe im Fall von Stillständen vor dem 31.12.2022, Kosten für Verzögerung des Rückbaus beim betreffenden AKW und anderen Atomkraftwerken des Konzerns sowie für die Vorhaltung in Reserve vom Staat übernommen werden. [20]

Rückbaukosten:

August 2019: Für den Rückbau der AKW Obrigheim, GKN I und II sowie Philippsburg 1 und 2 kalkuliert die EnBW mit sieben Milliarden Euro. Zwei Milliarden Euro sind bis jetzt ausgegeben. [31]

Beitrag zum Entsorgungsfonds:

1.274 Mio. Euro Einzahlung zum 03. Juli 2017 abzüglich im Dezember 2017 ausgezahlte Rückforderung für Entsorgungskosten im ersten Halbjahr 2017: 7.410.000 Euro [32]

Abfälle

 

Brennelemente:

Uran-Brennelemente, Hochabbrand-Uran-Brennelemente, ERU-Brennelemente, MOX-Brennelemente [33]

Insgesamt fielen im Rahmen der gesamten Laufzeit bis zum 15.04.2023 1.651 bestrahlte Brennelemente an. [34]

Abklingbecken:

Kapazität für 786 Positionen, Belegung nach der letzten Entladung des Reaktorkerns: 665 Brennelemente [34]

Externes Lager:

Gemeinsames Standort-Zwischenlager mit Neckarwestheim I

Betriebsabfälle: 

"Der durchschnittliche Anfall an endkonditionierten Betriebsabfällen bei den sich im Leistungsbetrieb befindlichen Reaktorblöcken betrug ca. 50 m³ pro Block und Jahr." [34] Vor allem Ionenaustauscherharze, Filterkerzeneinsätze, Verdampferkonzentrate, Filterkonzentrate, Festabfälle, flüssige Abfälle.

Zwischenlager: 

Fasslager für feste Abfälle, genehmigt in der 1. TEG für Neckarwestheim I vom 24.01.1972

UKT: Bauwerk für die Zwischenlagerung von schwachradioaktiven Abfällen und aktivierten Teilen, genehmigt in der 1. TEG für Neckarwestheim II vom 09.11.1982 und der 3. TEG für Neckarwestheim II vom 05.01.1988.

Containerlager im Hilfsanlagen-Gebäude

Kapazität 2.322 m³, Belegung am 31.12.2021 zu 64 Prozent. [34]

Freifläche:

Gerüstcontainer können unter bestimmten Bedingungen südlich vom Maschinenhaus des GKN II außerhalb des Kontrollbereichs aufgestellt werden. Eine Lagerung länger als eine Woche bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.

Rückbauabfälle: 

Die bis zum Ende des Rückbaus erwartete Menge an radioaktiven Abfällen am Standort Neckarwestheim beträgt ca. 12.900 m³ Endlagervolumen. [34] Für diese Abfälle wurde das Standortabfalllager Neckarwestheim (SAL-N) errichtet.

Inventar GKN I und II:

Stand 31.12.2021 (für beide Blöcke): [34]

Rohabfälle und vorbehandelte Abfälle

  • Rohabfall (Nettovolumen): 358 m³
  • Behandelte Abfälle: Am Standort (Bruttovolumen): 938 m³ (64% Ausnutzung)

Anfall von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen im Jahr 2021 (für beide Blöcke): [34]

  • 106 m³ Rohabfall
  • 202 m³ behandelter Abfall

Meldepflichtige Ereignisse / Vorkommnisse:

  • 12.02.1988: leichte Deckelwölbung an zwei endkonditionierten 200-l-Fässern mit betonverfestigtem, hochdruckverpresstem Schrott [35]
  • 2012: Fund eines rostigen Atommüllfasses mit radioaktivem Schlamm. [36]

Verbringung von
Abfällen:

  1. Wiederaufarbeitung: Von GKN II wurden keine Brennelemente zur Wiederaufarbeitung gebracht. [34]
  2. TBL Ahaus: 3 Behälter, gesamt 28,4 t SM CASTOR® V/19 [37]
  3. TBL Gorleben: 3 Behälter, gesamt 29,4 t SM CASTOR® V/19 [37]
  4. Morsleben: Neckarwestheim I und II zusammen 461 m³ [38]
  5. Fasslager Gorleben Neckarwestheim I und II zusammen (Stand 06.09.2021) [39]
  • MOSAIK Gussbehälter Typ II: 158
  • Betonbehälter Typ II: 11
  • Container Typ V: 39
  1. Abfall-Zwischenlager Ahaus Neckarwestheim I und II zusammen (Stand 06.09.2021) [39]
  • 20-Fuß-Container: 1
  • Container Typ V: 25
  1. SAL Neckarwestheim: Nach Inbetriebnahme sollen die Rückbau-Abfälle im Standort-Abfalllager Neckarwestheim gelagert werden.
  2. Deponie Vogelsang: 6.600 t freigemessener Bauschutt, Einlagerung bis 2050 [40]
  3. Deponie Froschgraben: Zusammen mit der Deponie Burghof 3.350 t Abbruchmaterial [41]
  4. Deponie Burghof: Zusammen mit der Deponie Froschgraben 3.350 t Abbruchmaterial [41]

Transporte

 

zur Anlage:

Unbestrahlte Uran-, ERU- und MOX-Brennelemente, extern konditionierte schwach- und mittelradioaktive Abfälle, Strahlenquellen

von der Anlage:

Radioaktive Rohabfälle, konditionierte radioaktive Abfälle, Strahlenquellen

Gleisanschluss:

Nicht vorhanden

Adressen

 

Betreiber:

EnBW Kernkraft GmbH
Im Steinbruch, 74382 Neckarwestheim, Postfach 11 62
Tel.: 07133 / 13-0, Fax: 07133 / 12516
poststelle-gkn(at)kk.enbw.com, www.enbw.com

Behörden:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart
Postfach 103439, 70029 Stuttgart
Tel.:0711 / 126-0, Fax: 0711 / 126-2881
poststelle(at)um.bwl.de www.um.baden-wuerttemberg.de

Kritiker*innen:

Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar e.V.
c/o Albrecht Klumpp, Kreuzstr. 34, 71723 Großbottwar
Email: info(at)bbmn.de, www.bbmn.de
Telefon: 0151-51760104

AG AtomErbe Neckarwestheim
c/o BUND Regionalverband Heilbronn-Franken
Lixstraße 10, 74072 Heilbronn
richtig-abschalten(at)atomerbe.de, www.atomerbe-neckarwestheim.de

Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
c/o DemoZ, Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg,
Tel.: 07141 / 90 33 6
neckarwestheim(at)antiatom.net, http://neckarwestheim.antiatom.net/

Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn
c/o BUND Regionalverband Heilbronn-Franken
Lixstraße 10, 74072 Heilbronnenergiewende-hn(at)gmx.de, www.energiewendeheilbronn.de

Interessengemeinschaft Deponien Froschgraben Schwieberdingen und Burghof Horrheim
c/o Martin Theurer und Dr. Dierk Christian Vogt
Peter-von-Koblenz-Str. 45, 71701 Schwieberdingen
mail(at)froschgraben-freigemessen.de, www.froschgraben-freigemessen.de

Quellen

[1] enbw.com: Aktionärsstruktur, abgerufen am 19.06.2020

[2] Energiewerke Baden-Württemberg; Kernkraftwerk Neckarwestheim: Block II endgültig vom Netz. Pressemitteilung 16.04.2023

[3] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Teubner, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: „Atomkraftwerk Neckarwestheim (GKN, Blöcke I und II), Drucksache 11/3649, 05.12.1988

[4] www.infokommission-gkn.de: Startseite

[5] „Das Atomgremium ist im Kern gespalten“, stuttgarter-zeitung.de, 18.07.2012

[6] Austrittserklärung vom Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar zur 9. Sitzung der Infokommission am 26.10.2015

[7] Informationskommissionen AKW Neckarwestheim - Sitzungen

[8] Infoforum Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz, abgerufen am 19.02.2022

[9] „Landkarte des Schreckens“, DER SPIEGEL12/201, S.138 ff.

[10] um.baden-wuerttemberg.de: Auswirkungen der Hitze auf die Stromversorgung, 27.07.2018

[11] "Umweltverbände fordern Drosselung von Kraftwerken", stuttgarter-zeitung.de, 07.08.2018

[12] Prof. Dr.-Ing. habil. Manfred Mertins: Bewertung zu Schäden durch Spannungsrisskorrosion an Dampferzeuger-Heizrohren im KKW Neckarwestheim 2 (GKN-II), Juni 2020

[13] BUND LV BW, ausgestrahlt, BBMN: Antrag auf atomaufsichtsrechtliches Einschreiten gegen den Betrieb des Kernkraftwerks Neckarwestheim 2 (GKN II) wegen der mit dem Betrieb mit irreversibel geschädigten bzw. vorgeschädigten Dampferzeugern einhergehenden erheblichen Gefährdung der Beschäftigen, Dritter und der Allgemeinheit, 19.06.2020

[14] BBMN, .ausgestrahlt: AKW Neckarwestheim: Entscheidung des VGH Mannheim erhöht die Rissgefahr, Pressemitteilung 29.04.2022

[15] .ausgestrahlt, BBMN, ausgestrahlt: AKW Neckarwestheim: Korrosion völlig außer Kontrolle, Pressemitteilung 23.06.2022

[16] Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2022 - 10 S 4004/20

[17] Süddeutsche.de: Ein Ventil macht Ärger, 20.02.2022

[18] base.bund.de: Kernkraftwerke in Deutschland: Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland

[19] Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: Statusbericht zur Kernenergienutzung in der Bundesrepublik Deutschland 2022

[20] Eckpunkte BMWK - E.ON - EnBW, 27.09.2022

[21] EnBW: Kernkraftwerk Neckarwestheim: Block II ist nach Abschluss des Kurzstillstands wieder am Netz, 19.01.2023

[22] EnBW: Kernkraftwerk Neckarwestheim: Block II endgültig vom Netz, 16.04.2023

[23] Umweltbundesamt: Tabell Bruttostromverbrauch 1990-2022

[24] EnBW: Antrag auf Erteilung einer Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, 16.07.2016

[25] EnBW GmbH: Kernkraftwerk Neckarwestheim II (GKN II): Antrag auf Erteilung einer Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) für das Kernkraftwerk Neckarwestheim II (GKN II) nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes (AtG), Einreichung eines aktualisierten Antrags, 15.05.2017

[26] Öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Antrag der EnBW Kernkraft GmbH auf Erteilung einer Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) für das Kernkraftwerk Neckarwestheim II (GKN II) nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes (AtG) 

[27] stimme.de, 27. November 2018: 800 Einwendungen gegen Rückbau von GKN II

[28] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Erörterungstermin in dem Verfahren nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes (AtG) zur Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) für das Kernkraftwerk Neckarwestheim II (GKN II) 27.11.2018. Wortprotokoll

[29] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Genehmigungsbescheid für das Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II (GKN II) der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG), 04.04.2023

[30] EnbW: Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN); abgerufen 22.10.2023

[31] stimme.de, 14.08.2019: Der Rückbau des Kraftwerks in Neckarwestheim

[32] kenfo.de: Geschäftsbericht 2017

[33] ESK-Stellungnahme: Anforderungen an bestrahlte Brennelemente aus entsorgungstechnischer Sicht, 27.05.2011

[34] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Bericht über die Entsorgung von radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen aus Baden-Württemberg, Stand September 2023

[35] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Atommüll - Fragen zur Lagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle und diesbezüglichen Korrosionsproblemen (verrostete Atommüllfässer), Drucksache 17/9592, 09.05.2012

[36] stuttgarter-zeitung.de, 15. März 2012: Rostiges Fass mit Atomschlamm entdeckt

[37] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Ralph Lenkert, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Zwischenlager und Landessammelstellen für radioaktive Abfälle in Deutschland, Drucksache 17/4329, 17.12.2010

[38] Deutscher Bundestag: Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Drucksache 16/12182 vom 06.03.2012, Frage 91

[39] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Victor Perli, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kosten und Verteilung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in den Zwischenlager der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH, Drucksache 19/32620, 29.09.2021

[40] echo24.de: Bis 2050: Bauschutt des AKW Neckarwestheim ladet auf Heilbronner Deponie, abgerufen am 19.06.2020

[41] AVL-ludwigsburg.de: Freigemessene Abfälle - Deponierung, abgerufen am 19.06.2020