Anlage |
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Name der Anlage: | GKN I – Gemeinschaftskraftwerk Neckar I | |
Bundesland: | Baden-Württemberg | |
Betreiber: | EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) | |
Gesellschafter: | EnBW AG (98,45%), weitere Eigentümer: ZEAG Energie AG, Deutsche Bahn AG und Kernkraftwerk Obrigheim GmbH Die EnBW ihrerseits ist zu 46,75% über die landeseigene NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH im Besitz des Landes Baden-Württemberg und zu 46,75% im Besitz der OEW Energie-Beteiligungs GmbH, die 9 Landkreisen gehört. [1] | |
Beschäftigte: | In beiden Blöcken zusammen ca. 650 [2] | |
Reaktortyp: | Druckwasserreaktor, 2. DWR-Generation | |
Leistung, elektrisch: | 840 MW brutto, 785 MW netto, davon etwa 80% für das Stromnetz der Deutschen Bahn | |
Baubeginn: | 01.02.1972 | |
Netzsynchronisation: | 03.06.1976 | |
Inbetriebnahme: | Kommerzieller Leistungsbetrieb ab 01.12.1976 | |
Entsorgungsvorsorge-nachweis: | Endlagerung in der ASSE II, „...in dem die Abfälle unter ständiger Aufsicht und ohne Gefahr für die Umgebung außerhalb des Biozyklus gelagert werden können“. (1. TEG vom 24.01.1972) [3] | |
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde: | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) | |
Informelle | Am 18.7.2012 konstituierte der baden-württembergische Umweltminister Untersteller die Informationskommission zum AKW Neckarwestheim. Sie besteht aus Kommunal- und LandespolitikerInnen sowie VertreterInnen von Bürgerinitiativen, BUND, ver.di und der Wirtschaft. [4] Bereits in der konstituierenden Sitzung versuchte das Umweltministerium, das nur Gaststatus hat, massiv Einfluss auf die Inhalte der Kommission zu nehmen und die Beschäftigung mit der Kinderkrebsstudie - weil „zu global“ - zu verhindern. [5] Vor der 9. Sitzung am 26.10.2015 erklärte der Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar seinen Austritt aus der Kommission. Der BUND knüpfte seine weitere Mitarbeit an Bedingungen. [6] Die zuvor regelmäßig und bis zu drei Mal pro Jahr stattfindenden Veranstaltungen wurden zwei Jahre bis Oktober 2017 ausgesetzt. Seitdem fanden sie einmal jährlich statt (12. Sitzung im Oktober 2019). [7] Oktober 2021: Die Informationskommission wird eingestellt, stattdessen hat das Umweltministerium Baden-Württemberg ein Infoforum "Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz" eingerichtet. Ein interaktiver Livestream ersetzt eine mit Mitgliedern besetzte Kommission. [8] | |
Besondere Gefahren: | Der Reaktor steht auf dem Gelände eines ehemaligen Steinbruchs auf geologisch instabilem Grund. Der Kühlturm (Bodendurchmesser 165 Meter) ist bereits um 40 cm abgesunken. Über mehrere Jahre wurde mit Hilfe von Beton-Einpressungen in den Untergrund versucht, diesen zu stabilisieren. Ende 2002 kam es auf einem Acker 4,5 km vom AKW entfernt ohne Vorwarnung zu einem 18 Meter tiefen Erdeinbruch. [9] | |
Meldepflichtige Ereignisse: | 457 (Stand 30.09.2023) [10] | |
Stilllegung |
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Außerbetriebnahme: | 16.03.2011 (Moratorium der Bundesregierung) | |
Abschaltung, endgültig: | 06.08.2011 (per Atomgesetz) | |
Stilllegungsanträge: | 28.03.2012: Bauantrag zur Demontage der Zellenkühltürme über die Gemeinde Neckarwestheim beim Landratsamt Heilbronn gestellt. Die Zellenkühler befinden sich im nicht-nuklearen Teil der Anlage und unterliegen nicht dem Atomgesetz. Gemäß §20 AtG wurde eine Änderungsanzeige bei der Atomaufsicht eingereicht, da sich durch die Demontage betriebliche Regelungen ändern. [12] 24.04.2013: Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG (1. SAG) auf vollständigen Rückbau. Der Antrag zur 1. SAG umfasst die Stilllegung und Abbau ohne vorherigen sicheren Einschluss, den Restbetrieb, die Ableitung radioaktiver Abwasser und Abluft, den Abbau der Anlagenteile (außer Unterteil des Reaktordruckbehälters, biologisches Schild, Reaktorbecken, Brennelement-Lagerbecken, Gebäude), die Änderung der Anlage und die Herausgabe nicht belasteter Materialien. [13] 19.01.-18.03.2015 Auslegung der Stilllegungsunterlagen zur 1. SAG. [14] [15] Einwendungen:
Der Abbau weiterer Anlagenteile wird Gegenstand weiterer Abbauanträge nach § 7 Abs.3 AtG sein. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung war dazu zunächst nicht vorgesehen, erfolgte später beim 2. Abbauantrag dennoch, s. unten. Die Freigabe radioaktiver Abfälle soll nach §29 Strahlenschutzverordnung genehmigt werden. 16./17.06.2015: Erörterungstermin, massive Kritik und teilweiser Boykott der örtlichen Anti-Atom-Initiativen. [20] 21.12.2017: Beantragung der zweiten Abbaugenehmigung (2. AG), die den Abbau des Unterteils des Reaktordruckbehälters mit Kernschemel, des Biologischen Schilds, des Brennelementlagerbeckens und des Reaktorbeckens umfasst. Vom 03.09. bis 05.11.2018 fand die Bekanntmachung des Verfahrens mit öffentlicher Auslegung der Auslegungsunterlagen zur 2. AG statt. [21] Auf eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurde verzichtet, da das Vorhaben laut Umweltministerium "keine zu berücksichtigenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen" habe. Die Initiative Atomerbe Neckarwestheim reichte circa 150 Unterschriften mit einer Sammel-Einwendung ein. [22] Der Erörterungstermin fand am 6. Februar 2019 statt. Insgesamt lagen mehr als 300 Einzeleinwendungen vor. [23] Die Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim fordert einen "echten Neustart" der Genehmigungsverfahren und lehnt eine Teilnahme an der "Alibi-Veranstaltung" strikt ab. [24] | |
Hauptkritikpunkte: | Die EnBW konnte mit dem Rückbau beginnen, selbst als sich noch Brennelemente im Abklingbecken befanden. Dies war mit höherer Strahlenbelastung für das Personal und einem höheren Störfallrisiko verbunden. EnBW will die überwiegende Menge der radioaktiven Abfälle freimessen und damit unkontrolliert auf Hausmülldeponien lagern oder in den Wirtschaftskreislauf geben. Es wurde kein Strahlenkataster vorgelegt, wie es für die Erstellung eines strahlungsminimierenden Rückbaukonzepts dringend geboten wäre. | |
Genehmigungen: | 21.05.2012: Genehmigung des Rückbaus der Zellenkühltürme. Diese standen offiziell nicht unter dem Atomrecht. Der Verbleib des Baumaterials (im wesentlichen Beton, Holz, Metalle, Faserzement, Asbest ist nur grob bekannt. Ein Teil wurde direkt am Standort der 38 Zellenkühler zur Auffüllung des Untergrundes verwendet und liegt somit nun unter den neuen Anlagen SAL und RBZ. [25] 03.02.2017: 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung [26] 12.12.2019: 2. Abbaugenehmigung erteilt, die im Wesentlichen den Abbau des Unterteils des Reaktordruckbehälters (RDB), des Biologischen Schilds, des Brennelementlagerbeckens, des Reaktorbeckens, von Teilen des Reaktorsicherheitsbehälters und weiterer tragender und aussteifender Bauteile innerhalb von Gebäuden umfasst. Nach aktueller Planung ist die 2. AG die letzte Abbaugenehmigung für das GKN I. [27] | |
Rückbau: | Im Juni 2012 wurde mit dem Abriss der Zellenkühler begonnen. Im Mai 2013 wurde der Primärkreislauf dekontaminiert und freigemessener Abfall freigegeben. 10.04.2017: Symbolischer Start des AKW-Rückbaus, Ausbau der Hauptkühlmittelleitungen und Motoren der Hauptkühlmittelpumpen. Anfang 2019: Demontage und Zerlegung der Einbauten des Reaktordruckbehälters (RDB) weitgehend abgeschlossen Juni 2019: Demontagearbeiten im Maschinenhaus beginnen, Turbinen, Generatoren und weitere dazugehörige Komponenten werden abgebaut. | |
Dauer des Rückbaus: | Die EnBW geht von 10 - 15 Jahren ab Beginn 2017 aus. Danach schließt sich der "konventionelle Abriss" an der 4-5 Jahre dauern soll. [28] | |
Kosten des Rückbaus: | Stand Mai 2023 rechnet EnBW mit insgesamt 9 Milliarden Euro für den Rückbau aller fünf Reaktorblöcke (Obrigheim, GKN I und II, Philippsburg 1 und 2). [29] | |
Beitrag zum Entsorgungsfonds: | 835 Mio. Euro Einzahlung zum 03. Juli 2017 | |
Abfälle |
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Brennelemente: | Uran-Brennelemente, Uran-Hochabbrand-Brennelemente und MOX-Brennelemente Insgesamt sind 1.836 Brennelemente angefallen. [31] 40 Brennelemente haben wegen der ungeplanten Stilllegung einen deutlich niedrigeren Abbrand. [32] Anfang 2018 gibt die Bundesregierung die Anzahl an "Sonderbrennstäben" in Neckarwestheim I, darunter defekte Brennstäbe, mit 35 an. [33] | |
Abklingbecken: | Seit dem 22.04.2018 ist das Werk kernbrennstofffrei, alle 581 Brennelemente lagern in 31 Castor-Behältern im Brennelemente-Zwischenlager Neckarwestheim. [31] | |
Betriebsabfälle: | Fasslager für feste Abfälle, genehmigt in der 1.TEG für Neckarwestheim 1 vom 24.01.1972 Containerlager im Hilfsanlagen-Gebäude Gemeinsame Lagerung der Betriebsabfälle mit Neckarwestheim 2: Bauwerk für die Zwischenlagerung von schwachradioaktiven Abfällen und kontaminierten Teilen, genehmigt in der 1.TEG für Neckarwestheim 2 vom 09.11.1982 und der 3.TEG für Neckarwestheim 2 vom 05.01.1988. Gerüstcontainer können unter bestimmten Bedingungen südlich vom Maschinenhaus des GKN 2 außerhalb des Kontrollbereichs aufgestellt werden. Eine Lagerung länger als eine Woche bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. [34] Genehmigung nach §7 AtG für 2.322 m³ [31] | |
Inventar: | Belegung 31.12.2023: ca. 45%
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Störfälle: | ||
Rückbauabfälle: | Gesamtmassen: ca. 330.900 t, davon:
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Konditionierung: | Die Abfälle aus Neckarwestheim I wurden u.a. in folgenden Anlagen konditioniert: [37]
Mit dem Stilllegungsantrag wurde die Errichtung und der Betrieb einer Konditionierungsanlage (Reststoffbearbeitungszentrum RBZ-GKN) beantragt und 2021 in Betrieb genommen | |
Externe Zwischenlager: | ||
Verbringung von |
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Transporte |
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zur Anlage: | Keine | |
von der Anlage: | Radioaktive Rohabfälle, konditionierte radioaktive Abfälle, Strahlenquellen, später ggf. Großkomponenten | |
Gleisanschluss: | Nicht vorhanden | |
Adressen | ||
Betreiber: | EnBW Kernkraft GmbH | |
Behörden: | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg | |
Kritiker:innen: | Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar e.V. AG AtomErbe Neckarwestheim Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn Interessengemeinschaft Deponien Froschgraben Schwieberdingen und Burghof Horrheim | |
Quellen[1] enbw.com: Aktionärsstruktur, abgerufen am 05.12.2023 [4] www.infokommission-gkn.de: Startseite [5] „Das Atomgremium ist im Kern gespalten“, stuttgarter-zeitung.de, 18.07.2012 [7] Informationskommissionen AKW Neckarwestheim - Sitzungen [9] „Landkarte des Schreckens“, DER SPIEGEL12/201, S.138 ff. [10] base.bund.de: Kernkraftwerke in Deutschland: Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland [11] Infokommission GKN, Vortrag Dipl.-Ing. Hans Heydemann / Stuttgart, April 2015 [17] Atomerbe Neckarwestheim: "Dreckiger AKW-Abriss in Neckarwestheim - Jetzt einwenden!" [19] Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim: "Abriss GKN1: Jetzt Einwendungen erheben!" [20] "Die Erörterung zu Neckarwestheim droht dem Boykott", stuttgarter-zeitung.de, 11.06.2015 [25] enbw.de: Arbeiten zur Demontage der Zellenkühltürme in Neckawestheim abgeschlossen, 19.11.2012 [28] EnBW: Neckarwestheim: Beide Blöcke sind im Rückbau, abgerufen 15.12.2023 [29] tagesschau.de: Abschaltung unumkerhbar, 23.05.2023 [30] Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung: Geschäftsbericht zum 31.12.2017 [36] stuttgarter-zeitung.de, 15. März 2012: Rostiges Fass mit Atomschlamm entdeckt [38] Helmholtz-Zentrum München / PG Jülich: „Asse-Inventar – Abschlussbericht“, 31.08.2010 [43] stuttgarter-nachrichten.de, 24.10.2019: Warum im Kreis Ludwigsburg noch kein Atomschutt ankommt [44] stimme.de: Stetten kriegt den Rest der Abfälle, 15.10.2019 [45] AG AtomErbe Neckarwestheim: DepoNIE? Wohin mit dem AKW? 10. Februar 2017 [46] stimme.de: AG Atom-Erbe kritisiert Vorgehen beim GKN-Rückbau, 27.02.2020 |