Anlage |
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Name der Anlage: | GKN I – Gemeinschaftskraftwerk Neckar I | |
Bundesland: | Baden-Württemberg | |
Betreiber: | EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) | |
Gesellschafter: | EnBW AG (98,45%), weitere Eigentümer: ZEAG Energie AG, Deutsche Bahn AG und Kernkraftwerk Obrigheim GmbH (zusammen 1,55%) Die EnBW ihrerseits ist zu 46,75% über die landeseigene NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH im Besitz des Landes Baden-Württemberg und zu 46,75% im Besitz der OEW Energie-Beteiligungs GmbH, die 7 Landkreisen gehört. [1] | |
Mitarbeiter*innen: | In beiden Blöcken zusammen ca. 750 [2] | |
Reaktortyp: | Druckwasserreaktor, 2. DWR-Generation | |
Leistung, elektrisch: | 840 MW brutto, 785 MW netto, davon etwa 80% für das Stromnetz der Deutschen Bahn | |
Baubeginn: | 01.02.1972 | |
Netzsynchronisation: | 03.06.1976 | |
Inbetriebnahme: | Kommerzieller Leistungsbetrieb ab 01.12.1976 | |
Entsorgungsvorsorge-nachweis: | Endlagerung in der ASSE II, „...in dem die Abfälle unter ständiger Aufsicht und ohne Gefahr für die Umgebung außerhalb des Biozyklus gelagert werden können“. (1. TEG vom 24.01.1972) [3] | |
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde: | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) | |
Informelle | Am 18.7.2012 konstituierte der baden-württembergische Umweltminister Untersteller die Informationskommission zum AKW Neckarwestheim. Sie besteht aus Kommunal- und LandespolitikerInnen sowie VertreterInnen von Bürgerinitiativen, BUND, ver.di und der Wirtschaft. [4] Bereits in der konstituierenden Sitzung versuchte das Umweltministerium, das nur Gaststatus hat, massiv Einfluss auf die Inhalte der Kommission zu nehmen und die Beschäftigung mit der Kinderkrebsstudie - weil „zu global“ - zu verhindern. [5] Vor der 9. Sitzung am 26.10.2015 erklärte der Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar seinen Austritt aus der Kommission. Der BUND knüpfte seine weitere Mitarbeit an Bedingungen. [6] Die zuvor regelmäßig und bis zu drei Mal pro Jahr stattfindenden Veranstaltungen wurden zwei Jahre bis Oktober 2017 ausgesetzt. Seitdem fanden sie einmal jährlich statt (12. Sitzung im Oktober 2019). [7] Oktober 2021: Die Informationskommission wird eingestellt, stattdessen hat das Umweltministerium Baden-Württemberg ein Infoforum "Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz" eingerichtet. Ein interaktiver Livestream ersetzt eine mit Mitgliedern besetzte Kommission. [8] | |
Besondere Gefahren: | Der Reaktor steht auf dem Gelände eines ehemaligen Steinbruchs auf geologisch instabilem Grund. Der Kühlturm (Bodendurchmesser 165 Meter) ist bereits um 40 cm abgesunken. Über mehrere Jahre wurde mit Hilfe von Beton-Einpressungen in den Untergrund versucht, diesen zu stabilisieren. Ende 2002 kam es auf einem Acker 4,5 km vom AKW entfernt ohne Vorwarnung zu einem 18 Meter tiefen Erdeinbruch. [9] | |
Meldepflichtige Ereignisse: | 456 (Stand 31.12.2021) [10] | |
Stilllegung |
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Außerbetriebnahme: | 16.03.2011 (Moratorium der Bundesregierung) | |
Abschaltung, endgültig: | 06.08.2011 (per Atomgesetz) | |
Stilllegungsanträge: | 28.03.2012: Bauantrag zur Demontage der Zellenkühltürme über die Gemeinde Neckarwestheim beim Landratsamt Heilbronn gestellt. Die Zellenkühler befinden sich im nicht-nuklearen Teil der Anlage und unterliegen nicht dem Atomgesetz. Gemäß §20 AtG wurde eine Änderungsanzeige bei der Atomaufsicht eingereicht, da sich durch die Demontage betriebliche Regelungen ändern. [12] 24.04.2013: Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG (1. SAG) auf vollständigen Rückbau. Der Antrag zur 1. SAG umfasst die Stilllegung und Abbau ohne vorherigen sicheren Einschluss, den Restbetrieb, die Ableitung radioaktiver Abwasser und Abluft, den Abbau der Anlagenteile (außer Unterteil des Reaktordruckbehälters, biologisches Schild, Reaktorbecken, Brennelement-Lagerbecken, Gebäude), die Änderung der Anlage und die Herausgabe nicht belasteter Materialien. [13] 19.01.-18.03.2015 Auslegung der Stilllegungsunterlagen. [14] [15] Einwendungen:
Der Abbau weiterer Anlagenteile wird Gegenstand weiterer Abbauanträge nach § 7 Abs.3 AtG sein. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung war dazu zunächst nicht vorgesehen, erfolgte später beim 2. Abbauantrag dennoch, s. unten. Die Freigabe radioaktiver Abfälle soll nach §29 Strahlenschutzverordnung genehmigt werden. 16./17.06.2015: Erörterungstermin, massive Kritik und teilweiser Boykott der örtlichen Anti-Atom-Initiativen. [20] 21.12.2017: Beantragung der zweiten Abbaugenehmigung (2. AG), die den Abbau des Unterteils des Reaktordruckbehälters mit Kernschemel, des Biologischen Schilds, des Brennelementlagerbeckens und des Reaktorbeckens umfasst. Vom 03.09. bis 05.11.2018 fand die Bekanntmachung des Verfahrens mit öffentlicher Auslegung der Auslegungsunterlagen statt. [21] Auf eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurde verzichtet, da das Vorhaben laut Umweltministerium "keine zu berücksichtigenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen" habe. Die Initiative Atomerbe Neckarwestheim reichte circa 150 Unterschriften mit einer Sammel-Einwendung ein. [22] Der Erörterungstermin fand am 6. Februar 2019 statt. Insgesamt lagen mehr als 300 Einzeleinwendungen vor. [23] Die Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim fordert einen "echten Neustart" der Genehmigungsverfahren und lehnt eine Teilnahme an der "Alibi-Veranstaltung" strikt ab. [24] | |
Genehmigungen: | 21.05.2012: Genehmigung des Rückbaus der Zellenkühltürme. Diese standen offiziell nicht unter dem Atomrecht. Der Verbleib des Baumaterials (im wesentlichen Beton, Holz, Metalle, Faserzement, Asbest ist nur grob bekannt. Ein Teil wurde direkt am Standort der 38 Zellenkühler zur Auffüllung des Untergrundes verwendet und liegt somit nun unter den neuen Anlagen SAL und RBZ. [25] 03.02.2017: 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung [26] 12.12.2019: 2. Abbaugenehmigung erteilt, die im Wesentlichen den Abbau des Unterteils des Reaktordruckbehälters (RDB), des Biologischen Schilds, des Brennelementlagerbeckens, des Reaktorbeckens, von Teilen des Reaktorsicherheitsbehälters und weiterer tragender und aussteifender Bauteile innerhalb von Gebäuden umfasst. Nach aktueller Planung ist die 2. AG die letzte Abbaugenehmigung für das GKN I. [27] | |
Rückbau: | Im Juni 2012 wurde mit dem Abriss der Zellenkühler begonnen. Im Mai 2013 wurde der Primärkreislauf dekontaminiert und freigemessener Abfall freigegeben. 10.04.2017: Symbolischer Start des AKW-Rückbaus, Ausbau der Hauptkühlmittelleitungen und Motoren der Hauptkühlmittelpumpen. Anfang 2019: Demontage und Zerlegung der Einbauten des Reaktordruckbehälters (RDB) weitgehend abgeschlossen Juni 2019: Demontagearbeiten im Maschinenhaus beginnen, Turbinen, Generatoren und weitere dazugehörige Komponenten werden abgebaut. Zerlegung des RDB-Unterteils für 2021 geplant [28] Die EnBW geht von 15 – 20 Jahren Rückbauzeit aus. Vollständiger Rückbau (bis zur "Freigabe" der restlichen Gebäude) bis "voraussichtlich 2032" Dann Übergang in den so genannten "konventionellen Abriss". [2] | |
Kosten: | Allein für die Errichtung der beiden Reststoffbearbeitungszentren und Abfalllager in Neckarwestheim und Philippsburg rechnet EnBW mit Kosten in Höhe eines „oberen zweistelligen bis unteren dreistelligen Millionenbetrages“. Deshalb plant EnBW, über die neu gegründete Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling mbH, ihr Rückbaukonzept und Know-How weltweit zu vermarkten. [29] August 2019: Für den Rückbau der AKW Obrigheim, GKN I und II sowie Philippsburg 1 und 2 kalkuliert die EnBW mit sieben Milliarden Euro. Zwei Milliarden Euro sind bis jetzt ausgegeben. [2] | |
Beitrag zum Entsorgungsfonds: | 835 Mio. Euro Einzahlung zum 03. Juli 2017 | |
Hauptkritikpunkte: | Die EnBW konnte mit dem Rückbau beginnen, selbst als sich noch Brennelemente im Abklingbecken befanden. Dies war mit höherer Strahlenbelastung für das Personal und einem höheren Störfallrisiko verbunden. EnBW will die überwiegende Menge der radioaktiven Abfälle freimessen und damit unkontrolliert auf Hausmülldeponien lagern oder in den Wirtschaftskreislauf geben. Es wurde kein Strahlenkataster vorgelegt, wie es für die Erstellung eines strahlungsminimierenden Rückbaukonzepts dringend geboten wäre. | |
Abfälle |
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Brennelemente: | Uran-Brennelemente, Uran-Hochabbrand-Brennelemente und MOX-Brennelemente Insgesamt sind 656 t SM angefallen. [31] 40 Brennelemente haben wegen der ungeplanten Stilllegung einen deutlich niedrigeren Abbrand. [32] Anfang 2018 gibt die Bundesregierung die Anzahl an "Sonderbrennstäben" in Neckarwestheim I, darunter defekte Brennstäbe, mit 35 an. [33] | |
Nasslager: | Kompaktlager: Abstände kleiner als bei "normalen Nasslagern". Zusätzliche Maßnahmen (z.B. neutronenabsorbierende Materialien in den Gestellen) zur Kritikalitätssicherheit nötig. 22.04.2018: Nachdem "Quertransporte" ins Nasslager von Block II mit dem Ziel der Umladung in Transport- und Lagerbehälter und der anschließenden Einlagerung ins Zwischenlager des Standortes im ersten Quartal 2018 stattgefunden haben, ist die Anlage Neckarwestheim I brennelement- und brennstabfrei. [34] | |
Externes Lager: | Gemeinsames Standort-Zwischenlager mit Neckarwestheim II | |
Betriebsabfälle: | Gemeinsame Lagerung der Betriebsabfälle mit Neckarwestheim II. Genehmigung nach §7 AtG für ein Volumen von 3.264 m³ [35] | |
Reaktorgebäude: | Fasslager für feste Abfälle, genehmigt in der 1. TEG für Neckarwestheim I vom 24.01.1972 Containerlager im Hilfsanlagen-Gebäude | |
UTK: | Bauwerk für die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen und aktivierten Teilen. Teil der Anlage GKN II wird auch für die Lagerung von Abfällen aus GKN I genutzt. | |
Freifläche: | Gerüstcontainer können unter bestimmten Bedingungen südlich vom Maschinenhaus des GKN II außerhalb des Kontrollbereichs aufgestellt werden. Eine Lagerung länger als eine Woche bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. | |
Inventar GKN I und II: | Stand 31.12.2020 (für beide Blöcke): [36] Rohabfälle und vorbehandelte Abfälle
Anfall von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen im Jahr 2020 (für beide Blöcke): [36]
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Meldepflichtige Ereignisse / Vorkommnisse: | ||
Abrissabfälle: | Gesamtmasse 330.900 t, davon 128.000 t im Kontrollbereich. Nur 2.800 t werden als radioaktive Abfälle behandelt, der Rest soll freigegeben werden. Die durch den Abbau von Anlagenteilen nicht mehr genutzten Gebäude können zur Lagerung, Behandlung und Bearbeitung genutzt werden. Diverse Freiflächen werden ebenfalls zur Lagerung von Abfällen genutzt. [26] | |
Konditionierungs- | Mit dem Stilllegungsantrag wurde die Errichtung und der Betrieb einer Konditionierungsanlage (Reststoffbearbeitungszentrum RBZ-GKN) sowie eines Standortabfalllagers (SAL-N) nach §7 StrlSchV auf dem Gelände beantragt. Alle nötigen Genehmigungen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen wurden am 17.12.2018 erteilt. 08.02.2021: Inbetriebnahmegenehmigung [38] Im RBZ-GKN sollen Abfälle aus GKN I und GKN II sowie aus anderen Anlagen der EnKK bearbeitet werden. Im SAL-N sollen die Abfälle aus GKN I und GKN II sowie aus anderen Anlagen der EnKK längerfristig bis zur Verbringung in ein „Bundesendlager“ (geplant Schacht KONRAD) gelagert werden. Die Abfälle können aber auch in anderen Anlagen der EnKK oder bei externen Einrichtungen konditioniert und gelagert werden. | |
Verbringung von |
Die Abfälle aus Neckarwestheim I wurden u.a. in folgenden Anlagen konditioniert: [39]
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Transporte |
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zur Anlage: | Radioaktive Rohabfälle aus den anderen Anlagen der EnKK, extern konditionierte schwach- und mittelradioaktive Abfälle, Strahlenquellen | |
von der Anlage: | Radioaktive Rohabfälle, konditionierte radioaktive Abfälle, Strahlenquellen, später ggf. Großkomponenten | |
Gleisanschluss: | Nicht vorhanden | |
Adressen | ||
Betreiber: | EnBW Kernkraft GmbH | |
Behörden: | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg | |
Kritiker:innen: | Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar e.V. AG AtomErbe Neckarwestheim Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn Interessengemeinschaft Deponien Froschgraben Schwieberdingen und Burghof Horrheim | |
Quellen[1] enbw.com: Aktionärsstruktur, abgerufen am 19.06.2020 [2] stimme.de, 14.08.2019: Der Rückbau des Kraftwerks in Neckarwestheim [4] www.infokommission-gkn.de: Startseite [5] „Das Atomgremium ist im Kern gespalten“, stuttgarter-zeitung.de, 18.07.2012 [7] Informationskommissionen AKW Neckarwestheim - Sitzungen [8] Infoforum Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz, abgerufen am 19.02.2022 [9] „Landkarte des Schreckens“, DER SPIEGEL12/201, S.138 ff. [10] base.bund.de: Kernkraftwerke in Deutschland: Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland [11] Infokommission GKN, Vortrag Dipl.-Ing. Hans Heydemann / Stuttgart, April 2015 [17] Atomerbe Neckarwestheim: "Dreckiger AKW-Abriss in Neckarwestheim - Jetzt einwenden!" [19] Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim: "Abriss GKN1: Jetzt Einwendungen erheben!" [20] "Die Erörterung zu Neckarwestheim droht dem Boykott", stuttgarter-zeitung.de, 11.06.2015 [25] enbw.de: Arbeiten zur Demontage der Zellenkühltürme in Neckawestheim abgeschlossen, 19.11.2012 [29] „Die EnBW will „zügig und effizient“ vorgehen“ stuttgarter-zeitung.de vom 31.03.2014 [30] Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung: Geschäftsbericht zum 31.12.2017 [37] stuttgarter-zeitung.de, 15. März 2012: Rostiges Fass mit Atomschlamm entdeckt [45] stuttgarter-nachrichten.de, 24.10.2019: Warum im Kreis Ludwigsburg noch kein Atomschutt ankommt [46] stimme.de, 15.10.2019: Stetten kriegt den Rest der Abfälle [47] AG AtomErbe Neckarwestheim: DepoNIE? Wohin mit dem AKW? (10. Februar 2017) [48] stimme.de: AG Atom-Erbe kritisiert Vorgehen beim GKN-Rückbau, 27.02.2020 |
AKW Neckarwestheim I
