Befristete Genehmigungen der Zwischenlager für hoch radioaktive Abfälle

Selbst in der zuversichtlichsten Annahme der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle dauert die Einlagerung hochradioaktiver Abfälle in eine tiefengeologische Lagerstätte bis 2070. 23 – 36 Jahre nachdem die Betriebsgenehmigungen für die Zwischenlager erloschen sind. Was passiert mit den Castoren in der Zwischenzeit? Die Frage bleibt bisher offen.

Alle Transportbehälterlager haben nur eine befristete Genehmigung. Am drängendsten ist das Problem bei den zentralen Zwischenlagern:

TBL Ahaus      31.12.2036
TBL Gorleben      31.12.2034
ZLN Greifswald/Lubmin      31.10.2039

Die Genehmigungen für die Standort-Zwischenlager sind gesetzlich begrenzt: "Die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in kerntechnischen Anlagen nach Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 soll 40 Jahre ab Beginn der ersten Einlagerung eines Behälters nicht überschreiten. Eine  Verlängerung von Genehmigungen nach Satz 1 darf nur aus unabweisbaren Gründen und nach der vorherigen Befassung des Deutschen Bundestages erfolgen." [1]  Wenn 2047 die letzte Genehmigung erlischt, wird die Einlagerung in ein tiefengeologisches Lager auch nach dem ambitioniertesten Zeitplan noch nicht begonnen, geschweige denn abgeschlossen sein:

SZL Biblis      18.05.2046
SZL Brokdorf      05.03.2047
SZL Brunsbüttel      05.02.2046
SZL Esenshamm / Unterweser      18.06.2047
SZL Grafenrheinfeld      25.02.2046
SZL Grohnde      27.04.2046
SZL Gundremmingen      25.08.2046
SZL Krümmel      14.11.2046
SZL Lingen      10.12.2042
SZL Neckarwestheim      06.12.2046
SZL Ohu / Isar      12.03.2047
SZL Philippsburg      19.03.2047

Im Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro) [2] der Bundesregierung soll das Problem durch ein Eingangslager am festgestellten Standort des tiefengeologischen Atommülllagers gelöst werden. Tatsächlich könnte das im NaPro geplante Eingangslager jedoch erst viele Jahre nach dem Auslaufen der Genehmigungen für die derzeitigen Zwischenlager die Behälter aufnehmen. Seine Dimensionierung und seine Rolle im Entsorgungskonzept sind völlig inkonsistent. Detaillierte Kritik siehe Artikel: Kritik am Zwischenlager-Konzept im Nationalen Entsorgungsprogramm.

Parallel wird von einigen Ländern eine "Konsolidierte Zwischenlagerung" in die Debatte gebracht. "Gemeint sind 3 – 6 neue Zwischenlager, deren Konstruktion gegenüber den heutigen Zwischenlagern deutlich verbessert werden müsste." [3] Denkbar ist auch eine oberflächennahe statt einer oberidischen Zwischenlagerung. Tatsächlich braucht die Planung und Durchführung eines solchen "konsolidierten Zwischenlagerkonzeptes" viele Jahre. Was auf jeden Fall anfallen würde sind bis zu 1.900 Castor-Transporte aus den jetzigen Zwischenlagern, die nicht an ihren endgültigen Bestimmungsort, sondern wiederum nur in weitere Zwischenlager fahren würden.

Quellen

[1] Atomgesetz § 6 Absatz 5

[2] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: "Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entorgungsprogramm)", Berlin August 2015

[3] Dirk Seifert: Atommüll "konsolidiert": Das Ende der zwischenlagerung wie wir sie kannten, umweltfairaendern.de, 24.05.2016