Anlage |
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Name der Anlage: | Brennelemente-Zwischenlager Ahaus (BZA) |
Bundesland: | Nordrhein-Westfalen |
Betreiber: | seit 01.08.2017: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH; infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 wurde das Zwischenlager inklusive der Abfallbehälter am 01.08.2017 auf die neu gegründete BGZ übertragen. [1] Bis 31.07.2017: Gesellschaft für Nuklearservice GNS. |
Eigentümer der BGZ: | 100 % Bundesrepublik Deutschland (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) |
Bauweise: | WTI/GNS-Konzept: zweischiffiges Gebäude, bestehend aus zwei durch eine Zwischenwand abgetrennte Hallen. Die Wandstärken betragen im Gegensatz zu neueren Hallen teilweise nur 40 – 50 cm. [2] |
Antrag: | 1978: Antrag nach § 6 AtG für ein Brennelement-Zwischenlager (Nasslager) 1979: Änderungsantrag für ein Brennelement-Transportbehälterlager (Trockenlager) [3] |
Errichtung: | 1984 – 1989 |
Inbetriebnahme: | 25.06.1992: Beginn der Einlagerung; CASTOR® THTR/AVR aus dem THTR Hamm-Uentrop 21.07.2010: Beginn der Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen, siehe Abfall-Zwischenlager Ahaus AZA [4] |
Genehmigungs-behörde: | Genehmigungsbehörde für Lagerbereich II (HAW): Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) |
Aufsichtsbehörde: | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen (MWIKE) |
Genehmigung: [5] | Genehmigung vom 10.04.1987 nach § 6 AtG Lagerbereich II (östlicher Teil): Lagerung bestrahlter Brennelemente Neufassung der Aufbewahrungsgenehmigung vom 07.11.1997: Erhöhung der Masse tSM, Erweiterung der Behältertypen
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Änderungen und Ergänzungen: [5] | 1. Änderungsgenehmigung vom 17.05.2000:
2. Änderungsgenehmigung vom 24.04.2001: Änderung Wärmeleistung, technische Annahmebedingungen 3. Änderungsgenehmigung vom 30.03.2004: Zulassung 18 Behälter der Bauart CASTOR® MTR2 mit Brennelementen aus Rossendorf 4. Änderungsgenehmigung vom 04.07.2008: Die Lüftungsöffnungen der gesamten Lagerhalle dürfen bis max. 75 kW Gesamtwärmeleistung geschlossen bleiben 5. Änderungsgenehmigung vom 22.12.2008: Änderung der Sicherungseinrichtungen 6. Änderungsgenehmigung vom 26.05.2010: Änderungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Halle I für schwach- und mittelaktiven Müll (Lagerhallenkran, Lagerbehälterüberwachungssystem) 7. Änderungsgenehmigung vom 08.02.2016: Baulicher Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) [6] 8. Änderungsgenehmigung vom 21.07.2016: Aufbewahrung von 152 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® THTR/AVR mit Kernbrennstoffen in Form von bestrahlten kugelförmigen Brennelementen und Betriebselementen aus dem ehemaligen Betrieb des Versuchsreaktors der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich (AVR-Inventar) [7] 9. Änderungsgenehmigung vom 01.08.2017: Wechsel der Eigentümerin von der GNS zur BGZ [8] Alle Änderungen wurden ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Öffentilchkeitsbeteiligung erteilt. Aktuell beantragte Änderungen:
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Besondere Gefahren: | Das Lager entspricht dem WTI-Konzept der süddeutschen Standort-Zwischenlager. Allerdings sind die Wände noch 20 – 35 cm dünner. Beim WTI-Konzept kann ein gezielter Flugzeugangriff zu größeren Schäden mit einem Einsturz von Wänden und Dach führen, das Deckelsystem einzelner Behälter kann direkt getroffen werden. [9] Bereits 1999 wurden Korrosionsschäden an den THTR-Castor-Behältern entdeckt. [10] Die Brennelemente aus dem THTR Hamm-Uentrop weisen einen kürzeren Abbrand als geplant auf, was zu einem Proliferationsrisiko führt. „Das Uraninventar der THTR-Castoren würde für 5 bis 12 relativ einfach zu bauende Atombomben des Hiroshima-Typs ausreichen.“ [11] Die Brennelemente aus dem Forschungsreaktor FRM II, die ab 2023 zum BZA transportiert werden sollen, bestehen aus hoch angereichertem, waffenfähigem Uran. |
Meldepflichtige Ereignisse: | 15 (Stand 31.12.2021) [12] |
Kosten: | Baukosten: ca. 100 Mio. DM Ausgleichszahlungen an die Stadt Ahaus für die Zustimmung des Kommunalparlaments:
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Stilllegung |
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Befristung: | Genehmigung für das TBL befristet bis 31.12.2036 [14] |
Abfälle |
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Brennelemente: [14] | Im Lagerbereich II, Stand 31.12.2017:
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Geplant: | In das Zwischenlager Ahaus sind noch mehrere Einlagerungen von hochradioaktiven Abfällen geplant. Überführung der AVR-Brennelemente aus Jülich nach Ahaus: Die Aufbewahrungsgenehmigung ist erteilt [5], die Transportgenehmigung noch nicht. Bis dato ist nicht abschließend geklärt, ob die Brennelemente in ein neu zu bauendes Zwischenlager in Jülich oder nach Ahaus verlegt werden sollen. [18] Nach einem Eilantrag der Stadt Ahaus vor dem OVG Münster hat das BfE am 19.12.2017 seine eigene Anordnung auf sofortige Vollziehbarkeit der Einlagerungsgenehmigung für die AVR-Brennelemente jedenfalls wieder zurückgezogen. [19] Ab 2023: Brennelemente aus dem Forschungsreaktor FRM II [20] Für die derzeit (Stand: März 2022) 47 Brennelemente in Garching werden 10 Behälter benötigt. [21] Am 17.01.2019 wurde die verkehrsrechtliche Genehmigung für die CASTOR MTR3-Behälter der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) erteilt. [22] 30.09.2014: Wiederaufnahme des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens, Beantragung der Änderungsgenehmigung. Eine Einlagerungsgenehmigung für die FRM II-Brennelemente im BZA ist noch nicht erteilt.[5] Rücknahme von Wiederaufarbeitungsabfällen: Eigentlich sollten 150 Behälter mit hochdruckkompaktierten Abfällen (BE-Strukturteile) aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen in La Hague (F) nach Ahaus gebracht werden. 2021 schloss die Bundesregierung mit der COGEMA einen Vertrag: Statt der gepanten Rückführung von 157 Behälter mit mittelradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung werden 30 leere, innen kontaminierte Transportbehälter nach Ahaus gebracht, was dem selben radioaktiven Inventar entspricht. [23] |
Bekannte Ereignisse: |
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Transporte | |
zur Anlage: | Brennelemente aus Forschungsreaktoren und dem AVR, leere innenkontaminierte Castor-Behälter |
Von der Anlage: | Derzeit keine |
Gleisanschluss: | Vorhanden |
Adressen |
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Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH |
Behörden: | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster, Tel.: 0251 / 411-0, Fax: 0251 / 411-82525, poststelle@brms.nrw.de, www.bezreg-muenster.de Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), Leibnizstr. 10, 45659 Recklinghausen, Tel.: 02361 / 305-0, Fax: 02361 / 305-3215, poststelle(at)lanuv.nrw.de, www.lanuv.nrw.de |
KritikerInnen: | BI Kein Atommüll in Ahaus e.V., Bahnhofstr. 27, 48683 Ahaus, Postanschrift: Postfach 1165, 48661 Ahaus, Tel.: 02561 / 961791, mail(at)bi-ahaus.de, www.bi-ahaus.de SOFA Münster, www.sofa-ms.de Aktionsbündnis Stop Westcastor, www.westcastor.de |
Quellen[1] bgz.de: Neue Zwischenlagergesellschaft in Essen gestartet, Presseerklärung 30.07.2017 [2] bi-ahaus.de: Hintergrundinformationen zur Sicherheit der Zwischenlager für Atommüll, 21.02.2004 [3] GNS: „Das Zwischenlager Ahaus“, 3/2015 [5] base.de: Zentrales Zwischenlager Ahaus [17] VKTA: Die Rossendorfer Brennelemente - Vertragsschluss zur Beendigung der Verantwortung, Mai 2022 [20] bgz.de: Aufbewahrung von Forschungsreaktor-Brennelementen im Zwischenlager Ahaus, abgerufen 27.02.2023 [21] Hans-Meier-Leibniz Zentrum: Entsorgung der Brennelemente: FAQ, abgerufen 27.02.2023 [22] gns.de, 24.01.2019: CASTOR® MTR3 erhält verkehrsrechtliche Zulassung |
TBL Ahaus

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