Abfall-Zwischenlager Ahaus

Name: Abfall-Zwischenlager Ahaus

Art der Anlage: Zwischenlager LAW, MAW

Status der Anlage: in Betrieb

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Betreiber: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Anlage

 

Name der Anlage:

Abfall-Zwischenlager Ahaus (AZA)
Vor der Umbenennung durch die BGZ: Transportbehälterlager (TBL) Ahaus
(Wir haben wegen bestehender Verlinkungen den alten Titel des Datenblatts beibehalten)

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Betreiber:

seit 01.08.2017: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH; infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 wurde das Zwischenlager inklusive der Abfallbehälter am 01.08.2017 auf die neu gegründete BGZ übertragen. [1]

Bis 31.07.2017: Gesellschaft für Nuklearservice GNS.

Eigentümer der BGZ:

100 % Bundesrepublik Deutschland (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit)

Antrag:

Ursprünglich wurde das Gebäude nur für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle beantragt und gebaut.

1978: Antrag nach § 6 AtG für ein Brennelement-Zwischenlager (Nasslager)

1979: Änderungsantrag für ein Brennelement-Transportbehälterlager (Trockenlager) [2] 

Errichtung:

1984 – 1989

Inbetriebnahme:

25.06.1992: Beginn der Einlagerung; CASTOR® THTR/AVR aus dem THTR Hamm-Uentrop

21.07.2010: Beginn der Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen [3] 

Genehmigungs-behörde:

Genehmigungsbehörde für Lagerbereich I (LAW/MAW): Bezirksregierung Münster

Genehmigung für die Lagerung von LAW und MAW:

Das Abfall-Zwischenlager Ahaus befindet sich im Lagerbereich I (westlicher Teil) des gemeinsamen Gebäudes mit dem Brennelement-Zwischenlager Ahaus

09.11.2009: Genehmigung nach § 7 StrlSchV für die Lagerung schwach- und mittelradioaktiver Stoffe im Lagerbereich I durch die Bezirksregierung Münster: Umgangsgenehmigung nach § 7 StrlSchV: In der östlichen Hälfte der Lagerhalle: max. 1 x 1017 Bq, ca. 10.000 m3; die Container dürfen 5-fach gestapelt werden.

Befristung der Lagerzeit auf 10 Jahre.

Verlängerung:

Die Genehmigung für die Aufbewahrung des schwach- und mittelradioaktiven Mülls war ursprünglich befristet bis 20.07.2020. 

2016 hat die damalige Betreiberin, die GNS, eine Verlängerung der Genehmigung für die Aufbewahrung des schwach- und mittelradioaktiven Mülls bis 2057 bei der Bezirksregierung Münster beantragt. [4]

4./5.06.2019: Erörterungstermin; kritische Stellungnahme der BI Ahaus [5]

17.07.2020: Verlängerung der Aufbewahrungsgenehmigung bis 2057 [4]

Bauweise:

WTI/GNS-Konzept: zweischiffiges Gebäude, bestehend aus zwei durch eine Zwischenwand abgetrennte Hallen. Die Wandstärken betragen teilweise nur 40 – 50 cm. [7]

Besondere Gefahren:

Das Lager entspricht dem WTI-Konzept der süddeutschen Standort-Zwischenlager. Allerdings sind die Wände noch 20 – 35 cm dünner. Beim WTI-Konzept kann ein gezielter Flugzeugangriff zu größeren Schäden mit einem Einsturz von Wänden und Dach führen. [8]

Meldepflichtige Ereignisse:

im Gemeinsamen Lager: 15 (Stand 31.12.2020) [9]

Kosten:

Baukosten: ca. 50 Mio. €

Ausgleichszahlungen an die Stadt Ahaus für die Zustimmung des Kommunalparlaments:

  • Für den Bau des Zwischenlagers ca. 24,5 Mio. € vom Land NRW
  • Für den nicht realisierten Bau der zweiten Lagerhalle hatte die BZA der Kommune 80 Mio. € in 20 Jahresraten ab Baubeginn versprochen. Die Mehrheit im Rathaus stimmte für den Bau. [10] 

Stilllegung

 

Befristung:

Genehmigung für die Aufbewahrung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle befristet bis 31.12.2057

Abfälle

Schwach- und mittelradioaktive Abfälle: [11]

Im Lagerbereich I, Stand 06.09.2021:

AKW Biblis A und B

  • Container Typ IV: 6
  • Container Typ V: 53
  • 20-Fuß-Container: 5

AKW Brokdorf

  • Container Typ III: 7
  • Container Typ V: 6

AKW Brunsbüttel

  • 20-Fuß-Container: 4

AKW Esenshamm / Unterweser

  • Container Typ V: 13

AKW Grohnde

  • Container Typ V: 17

AKW Krümmel

  • Container Typ V: 13
  • 20-Fuß-Container: 5

AKW Lingen

  • Container Typ IV: 1
  • Container Typ V: 4
  • Von den Gebinden aus Lingen ist 1 an die BGE übertragen

AKW Lingen 2/Emsland

  • Container Typ V: 2

AKW Mülheim-Kärlich

  • 20-Fuß-Container: 2

AKW Neckarwestheim 1/2

  • Container Typ V: 25
  • 20-Fuß-Container: 1

AKW Stade

  • Container Typ V: 8

AKW Würgassen

  • Container Typ III: 33
  • Container Typ IV: 31
  • Container Typ V: 3
  • Von den Gebinden aus Würgassen sind 31 an die BGE übertragen

Diverse

  • 20-Fuß-Container: 1, dieser enthält Fassgebinde aus verschiedenen Atomkraftwerken

Transporte

 

zur Anlage:

schwach- und mittelradioaktive Betriebs- und Stilllegungsabfälle

von der Anlage:

Vorkonditionierte Abfälle zur weiteren Konditionierung

Gleisanschluss:

Vorhanden

Adressen

 

Betreiber:

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Telefon 0201 2796-0
Webseite: https://bgz.de E-Mail: info@bgz.de

Behörden:

Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3, 48143 Münster
Tel.: 0251 411-0, Fax: 0251 411-82525
poststelle@brms.nrw.de, www.bezreg-muenster.de

KritikerInnen:

BI Kein Atommüll in Ahaus e.V.
Bahnhofstr. 27, 48683 Ahaus
Postanschrift: Postfach 1165, 48661 Ahaus
Tel.: 02561 961791
mail(at)bi-ahaus.de, www.bi-ahaus.de

SOFA Münster, www.sofa-ms.de

Aktionsbündnis Stop Westcastor,
https://www.westcastor.de/

Quellen

[1] bgz.de: Neue Zwischenlagergesellschaft in Essen gestartet, Presseerklärung 30.07.2017

[2] GNS: „Das Zwischenlager Ahaus“, 3/2015

[3] gns.de: Ahaus: Verlängerung der Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen, 03.12.2014

[4] Bezirksregierung Münster: Zwischenlager Ahaus, abgerufen 13.04.2023

[5] Stellungnahme der Bürgerinitiative "Kein Atommüll in Ahaus" zu dem Erörterungstermin betr. Zwischenlagerung sonstiger radioaktiver Stoffe in Ahaus (4./5. Juni 2019), 12.06.2019

[7] bezirkregierung münster.de: Strahlenschutz - Zwischenlager Ahaus, abgerufen am 29.07.2020

[8] Bundesamt für Strahlenschutz „Auswirkungen von gezielten Flugzeugabstürzen auf Zwischenlager für Kernbrennstoffe“, 25.02.2010 (Version auf archive.org)

[9] base.de: Anlagen zur Kernbrennstoffver- und -entsorgung in Deutschland: Meldepflichtige Ereignisse seit Inbetriebnahme

[10] „Gorlebens friedlicher Zwilling - Wo Castor willkommen ist: Ahaus läßt sich sein Zwischenlager für Atommüll teuer bezahlen“ Die Welt, 26.06.1998

[11] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Victor Perli, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kosten und Verteilung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in den Zwischenlager der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH, Drucksache 19/32620, 29.09.2021