Anlage |
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Name der Anlage: | Abfall-Zwischenlager Gorleben (AZG) (Wir haben wegen bestehender Verlinkungen den alten Titel des Datenblatts beibehalten) |
Bundesland: | Niedersachsen |
Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 wurde das Zwischenlager am 01.01.2020 auf die BGZ übertragen, einer Ausgründung der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS). Die BGZ ist privatwirtschaftlich geführt aber zu 100% im Besitz des Bundes. Bis 31.12.2019: Brennelementlager Gorleben GmbH (BLG), einer ehemaligen Tochter der GNS |
Eigentümer: | Bundesrepublik Deutschland (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - BMUB) |
Bauweise: | Die Halle besteht aus 50 cm dicken Stahlbetonwänden. Das Gebäude ist in sechs Lagerfelder von je 9,6 m x 75 m unterteilt. [1] |
Inbetriebnahme: | 08.10.1984: Das Fasslager Gorleben wurde in Betrieb genommen, da am AKW Stade ein akuter Entsorgungsbedarf bestand. [2] |
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde: | Seit 24.02.2014 Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen (NMU) Bis 23.02.2014 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg |
Genehmigung: | 27.10.1983: Genehmigung nach § 3 StrlSchV (alt) für die Lagerung konditionierter fester schwach- und mittelradioaktiver Abfälle aus Atomkraftwerken, Medizin, Forschung und Gewerbe, genehmigte Gesamtaktivität 4,5 x 1015 Bq [3] Lagervolumen 7.853 m³ [4] |
Änderungen und Ergänzungen: | 13.10.1987 1. Änderungsgenehmigung 13.09.1995 2. Änderungsgenehmigung: Erhöhung der max. Aktivität um das 1.000-fache, genehmigte Gesamtaktivität 5 x 1018 Bq. [5] Inzwischen gibt es 12 Nachträge [6] |
Konditionierung und Erweiterung: | 20.09.2011: Baugenehmigung für ein ca. 11.000 m³ großes Prüf- und Qualifizierungsgebäude - Konditionierungsanlage und Erweiterung der Lagermöglichkeit. Lt. Aussagen der GNS dient die Anlage nur dazu, die bereits vor Ort gelagerten Gebinde entsprechend der endgültigen Annahmebedingungen für Schacht KONRAD neu zu konditionieren. Die Gefahr besteht aber, dass Gorleben damit zu einer zentralen Konditionierungsanlage für schwach- und mittelradioaktive Abfälle wird. Gründe für die Neu-Konditionierung: Die jetzigen Container haben für die Anlieferung an Schacht KONRAD zu hohe Störfallsummen. Andererseits sollen die Gebinde möglichst hohe Radioaktivitätsinventare für bestimmte Abfälle haben. Ein Antrag auf atomrechtliche Genehmigung ist noch nicht gestellt, da die endgültigen Annahmebedingungen für Schacht KONRAD noch nicht fest stehen. Der Termin für die Aufnahme der Bauarbeiten ist auf unbestimmte Zeit verschoben. [7] |
Besondere Gefahren: | Die Gebinde sind teilweise nicht zugänglich, eine lückenlose Überprüfung auf Schäden ist nicht möglich. Seit Bestehen der Halle kommt es zu Feuchtigkeit und Korrosionserscheinungen. [8] |
Stilllegung |
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Befristung: | Unbefristete Betriebsgenehmigung In Lagergasse 6 lagerten 1.307 Fässer die aufgrund der Schließung des ERA Morsleben nicht mehr abtransportiert werden konnten. Für diese gab es eine bis 31.12.2019 befristete Lagergenehmigung. Alle Fässer sind inzwischen zur GNS nach Duisburg und Jülich abtransportiert worden. [9] |
Abfälle |
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Inventar (Stand 06.09.2022): [10] | Konditionierte Abfallprodukte
Endlagergebinde
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Herkunft der Abfälle (Stand 06.09.2021): [11] |
Fa. Gesellschaft für Nuklearservice (GNS)
Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK)
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Luftführung und Klimatisierung: | Es besteht keine gerichtete Luftführung. Abluftöffnungen können geöffnet bzw. geschlossen werden. Es erfolgt keine Entlüftung über Mess- und Filtereinrichtungen. [12] Aufgrund der 2014 aufgetretenen Feuchtstellen sollen die Lüftungsklappen künftig von Mai bis September und bei ungünstigen Wetterlagen geschlossen und in jeder Lagergasse eigene Klimadaten erhoben werden. [6] |
Inspektionen: | Jährliche visuelle Inspektionen aller zugänglichen und sichtbaren Gebindeoberflächen dünnwandiger Stahlblechbehälter unter Zuhilfenahme von Leitern und eines unterfahrbaren beleuchteten Spiegels, sowie von Referenzfässern. Allerdings ist die Sichtkontrolle nur in den ersten Reihen möglich, da nicht alle Gebinde zugänglich sind. Jährliche Überprüfung des Zustands des Gebäudes und der Handhabungseinrichtungen. Kontinuierliche Strahlenschutzmessungen und Überwachung der Raumluft auf H-3, C-14 und Aerosole. [12] |
Bekannte Ereignisse: | Korrosion am Hallenfußboden schon bei der Inbetriebnahme 12.10.1984: Vier Tage nach Inbetriebnahme des Abfalllagers Gorleben meldete der Betreiber Korrosionsschäden am Hallenfußboden. Am selben Tag hatte das Verwaltungsgericht Lüneburg die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen das Atommülllager abgelehnt. Der Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg betonte, dass die Inbetriebnahme untersagt worden wäre, wären die Schäden vorher bekannt gewesen. Trotzdem genehmigte er die weitere Einlagerung der bis dahin antransportierten 506 Fässer aus dem AKW Stade. [13] Erst danach verhängte er einen Einlagerungsstopp. Die Einlagerung konnte erst am 21.10.1985 wieder aufgenommen werden. [14] Blähfässer aus Mol Ende der 80er Jahre wurden Fässer mit ungeklärtem Inhalt aus der belgischen Atomschmiede Mol entdeckt (“Transnuklearskandal”). 1992-1998: 1.222 Fässer wurden in 34 Auslagerungschargen von 1992 bis 1998 zur Überprüfung und Nachkonditionierung überwiegend in die KfA Jülich, z.T. zu GNS-Betriebsstätten gebracht. [15] In Jülich wurden die Fässer teilweise zerstörend (15 %) untersucht, um den Inhalt definieren zu können. Keines der Fässer hatte eine gültige Dokumentation, fast die Hälfte der Fässer musste nachkonditioniert werden. [16] Dabei wurden 308 Fässer identifiziert, die aus Mol kamen. 110 Fässer wiesen gewölbte Deckel auf. Die Fässer wurden nachkonditioniert. 32 Fässer wurden in Containern ins Fasslager zurück gebracht, 218 in Morsleben eingelagert, 37 zur GKN Neckarwestheim, 11 zur GNS nach Jülich und 11 ins Zwischenlager Mitterteich gebracht. [15] Zu hohe Strahlung an Gebinden 31.10.1984: Rücktransport eines Fasses wegen zu hoher Strahlung zum AKW Stade. Die Überschreitung der Grenzwerte war erst drei Wochen nach Einlagerung entdeckt worden. [17] 02.11.1985: Zurückweisung eines Fasses mit Abfällen aus dem AKW Würgassen wegen zu hoher Strahlung. [18] 14.09.2005: Überschreitung der Kontaminationsgrenzwerte für die Beförderung radioaktiver Stoffe auf der Straße bei fünf von acht Behältern, die aus dem AKW Krümmel angeliefert wurden. [19] Feuchtigkeit am Hallenboden/Rostfässer 18.07.2014: Während der Einlagerung von drei MOSAIK-Behältern aus Neckarwestheim stellte die Aufsichtsbehörde Feuchtstellen am Hallenfußboden fest. Bei einem Besuch des niedersächsischen Umweltministers am 09.10.2014 wurden zudem Farbabplatzungen an einigen dickwandigen Gussbehältern festgestellt. [20] 14.06.2016: Nach mehreren Korrosionsfunden an Abfallfässern verfügt das NMU eine 100 %-Inspektion aller Fässer sowie umfangreiche Veränderungen im Betrieb des Fasslagers. [21] 07.07.2016: Die GNS erhebt Klage gegen die Anordnung des NMU. [22] 22.03.2018: Das Verwaltungsgericht Lüneburg ordnet auf Antrag des Betreibers und mit Zustimmung des NMU die Ruhendstellung der Klage an. Zuvor hatte die BLG dem NMU Maßnahmen zur Verbesserung des Raumklimas und der Überwachung angekündigt. [23] |
Verbringung von Abfällen: | Morsleben: In den 90er Jahren wurden in einer „Auslagerungskampagne“ Abfälle nach Morsleben verbracht. Die Menge ist bei den Herkunftsanlagen vermerkt. [8] Es erfolgt kein regelmäßiger Abtransport zur externen Lagerung bzw. Bearbeitung. Die Auslagerung von 1.307 Fässern aus der Lagergasse A in eine GNS-Betriebsstätte zur Herstellung von Abfallgebinden gemäß KONRAD-Annahmebedingungen ist beendet, ansonsten ist der Verbleib der Gebinde bis zur Anlieferung an ein Bundesendlager vorgesehen. |
Transporte |
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zur Anlage: | Teilkonditionierte und konditionierte Abfälle |
von der Anlage: | Teilkonditionierte und konditionierte Abfälle |
Gleisanschluss: | Nicht vorhanden |
Adressen |
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Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) Frohnhauser Straße 67, 45127 Essen Tel.: 0201 / 2796-0, info@bgz.de |
Behörden: | Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (NMU) |
KritikerInnen: | Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. Bäuerliche Notgemeinschaft, www.baeuerliche-notgemeinschaft.de Gorleben-Archiv (Historie) Ökumenische Initiative Gorlebener Gebet Rechtshilfe Gorleben e.V. (Juristische Fragen) |
Quellen[1] Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH: Zwischenlager für schwach-radioaktive Abfälle Gorleben - Sicherheitsbeschreibung, 17.07.1980 [3] Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg: Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einer Lagerhalle für radioaktive Abfälle, 27.10.1983 [8] bi-luechow-dannenberg.de: Fasslager [13] „Atomlager Gorleben darf nichts mehr annehmen“, Hannoversche Allgemeine Zeitung, 21.12.1984 [14] „Zwischenlager Gorleben nahm Betrieb wieder auf“, Braunschweiger Zeitung, 22.10.1985 [17] „Atommüllfaß strahlte zu stark für Zwischenlager, Braunschweiger Zeitung, 12.12.1984 [18] „Zwischenlager weist Faß mit Atommüll zurück“ Braunschweiger Zeitung, 02.11.1985 |