Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

Vom 10.04.2014 bis 27.06.2016 tagte die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe. Sie wurde dem Standortauswahlverfahren nach Standortortauswahlgesetz vorgeschaltet und sollte Alternativen zur unverzüglichen, dauerhaften, tiefengeologischen Lagerung prüfen, Kriterien für die Standortsuche aufstellen und die Möglichkeit einer Fehlerkorrektur diskutieren. Am 05.07.2016 präsentierte die Kommission ihren Abschlussbericht. Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände übten umfangreiche Kritik an den Ergebnissen, die Staatsregierungen von Bayern und Sachsen kündigten Widerstand gegen eine Standortsuche in ihren Bundesländern an.

Entstehung

Am 07.10.2011 legte der baden-württembergische Umweltminister Untersteller (Grüne) ein Eckpunktepapier „Endlagerung streitfrei stellen“ für einen Konsens in der Endlagersuche für hoch radioaktive Abfälle vor. [1]

Die anschließenden Beratungen über ein Standortauswahlgesetz (StandAG) fanden vom 11.11.2011 bis 03.04.2013 im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe statt. Nach dem Wahlsieg von Rot-Grün in Niedersachsen am 20.01.2013 wurde auf Initiative der Landesregierung eine „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ in das StandAG aufgenommen. Diese Kommission wurde dem Standortauswahlverfahren vorgeschaltet.

Das StandAG wurde am 23.07.2013 verabschiedet, doch die Kommission erst in der 18. Wahlperiode, am 10.04.2014 eingesetzt. Insbesondere die Beteiligung der Umweltverbände und der Anti-AKW-Bewegung wurde strittig diskutiert und von den meisten Verbänden und Initiativen abgelehnt.

Konstituierung

22.05.2014

Auftrag

Die Kommission sollte Vorschläge erarbeiten

1. zur Beurteilung und Entscheidung der Frage, ob anstelle einer unverzüglichen Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen andere Möglichkeiten für eine geordnete Entsorgung dieser Abfälle wissenschaftlich untersucht und bis zum Abschluss der Untersuchungen die Abfälle in oberirdischen Zwischenlagern aufbewahrt werden sollen,

2. für die Entscheidungsgrundlagen (allgemeine Sicherheitsanforderungen an die Lagerung, geowissenschaftliche, wasserwirtschaftliche und raumplanerische Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen im Hinblick auf die Eignung geologischer Formationen für die Endlagerung sowie wirtsgesteinsspezifische Ausschluss- und Auswahlkriterien für die möglichen Wirtsgesteine Salz, Ton und Kristallin sowie wirtsgesteinsunabhängige Abwägungskriterien und die Methodik für die durchzuführenden vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen),

3. für Kriterien einer möglichen Fehlerkorrektur (Anforderungen an die Konzeption der Lagerung insbesondere zu den Fragen der Rückholung, Bergung, und Wiederauffindbarkeit der radioaktiven Abfälle sowie der Frage von Rücksprüngen im Standortauswahlverfahren),

4. für Anforderungen an die Organisation und das Verfahren des Auswahlprozesses und für die Prüfung von Alternativen,

5. für Anforderungen an die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit

sowie zur Sicherstellung der Transparenz sowie gesellschaftspolitische und technisch-wissenschaftliche Fragen erörtern und dabei Empfehlungen zum Umgang mit bisher getroffenen Entscheidungen und Festlegungen in der Endlagerfrage aussprechen und internationale Erfahrungen und daraus folgernde Empfehlungen für ein Lagerkonzept analysieren. [2]

Angegliedert an

Deutscher Bundestag

Zusammensetzung

Vorsitzende

  • Ursula Heinen-Esser, Volkswirtin, CDU, 2009-2013 Staatssekretärin im Bundeministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit [3]
  • Michael Müller, Betriebswirt, SPD, 1992-1994, Vorsitzender der Enquete-Kommission Schutz des Menschen und der Umwelt, 2005-2009 Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 2011-2013 Mitglied der Enquete-Kommission Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität, Vorsitzender der NaturFreunde Deutschlands [4]

Mitglieder: Wissenschaft

  • Dr. Detlef Appel, Geologe, seit 1983 unabhängige Gutachten- und Sachverständigentätigkeit (PanGeo), 1999-2003 Mitglied Arbeitskreis "Auswahlverfahren Endlagerstandorte – AkEnd", 2001-2008 Mitglied in der Reaktorsicherheitskommission, 2008-2014 Mitglied der Entsorgungskommission. [5] Appel kritisierte schon in den 80er Jahren die Standortentscheidung für Gorleben aus geowissenschaftlichen Gründen. [6] 
  • Hartmut Gaßner, Rechtsanwalt, 2009 bis 2011 Vizepräsident des Bundesverbands Erneuerbare Energie, Mitglied der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs [7] 
  • Prof. Dr. Armin Grunwald, Physiker, seit 1999 Direktor des Institutes für Technikfolgen­abschätzung und Systemanalyse (ITAS) im Forschungs­zentrum Karlsruhe, heute Karlsruher Institut für Technologie (KIT), seit 2002 Leiter des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag; seit 2007 Professor für Technikphilosophie und Technikethik am Karlsruher Institut für Technologie. [8] 
  • Dr. Ulrich Kleemann, Geologe, 2004-2010 Leiter des Fachbereichs „Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ im Bundesamt für Strahlenschutz. Im April 2010 kündigte Kleemann seine Tätigkeit beim BfS nachdem die damalige Bundesregierung eine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke und die Weitererkundung des Erkundungsbergwerkes Gorleben beschlossen hatte. Seit 2012 Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz [9] 
  • Prof. Dr.-Ing Wolfgang Kudla, 2000-2013 Professur für „Erdbau und Spezialtiefbau“ am Institut für Bergbau und Spezialtiefbau der Technischen Universität Bergakademie Freiberg [10] 
  • Dipl.-Ing. Michael Sailer, Technische Chemie, Geschäftsführer Öko-Institut Darmstadt, 1999-2008 Mitglied und 2002-2006 Vorsitzender der Reaktorsicherheitskommission, seit 2008 Vorsitzender der Entsorgungskommission. [11] Sailer hat sich u.a. vehement gegen die Rückholung des Atommülls aus der ASSE II ausgesprochen. [12] 
  • Hubert Steinkemper, Jurist, 1980-1987 Referent im Bundesministerium des Inneren, 1987-2013 Referent, Unterabteilungsleiter und Abteilungsleiter im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. 1988 als Referatsleiter RS I 1 „Atomrecht und Koordination“ zuständig für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Uranskandal der Firmen Transnuklear und Nukem. 1994-1999 Leiter der Unterabteilung RS I „Sicherheit kerntechnischer Anlagen“. Steinkemper konnte bzw. wollte sich im Untersuchungsausschuss Gorleben an keine seiner verantwortlichen Tätigkeiten erinnern, weder an die Änderung des Erkundungskonzeptes für Gorleben, noch an atompolitische Strategiepapiere aus seiner Abteilung. [13]
  • Prof. Dr. Bruno Thomauske, Physiker, 1983-2003 Bundesamt für Strahlenschutz (vorher Abt. Sicherstellung und Endlagerung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt), zuletzt Leiter des Fachbereiches nukleare Entsorgung und Transport, verantwortlich für die Projekte Morsleben, Gorleben und Schacht Konrad sowie für die Genehmigung der Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle. 2003-2007 Leiter des Geschäftsbereichs Kernkraftwerke der Vattenfall Europe. Thomauske musste im Zuge der Pannenserie in den AKW Brunsbüttel und Krümmel gehen. Seit 2008 Univ.-Prof. für das Lehr- und Forschungsgebiet Nukleare Entsorgung und Techniktransfer an der RWTH Aachen, seit 2009 zusätzlich: Direktor am Institut IEK-6 des Forschungszentrums Jülich für Sicherheitsforschung für nukleare Entsorgung und Reaktorsicherheit. Mitglied des Präsidiums des Deutschen Atomforums (DatF), Kuratoriumsmitglied der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Mitglied des wissenschaftlichen Beirats Gefahrstoffe und Gefahrengüter der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), 1999-2003 Mitglied Arbeitskreis "Auswahlverfahren Endlagerstandorte – AkEnd" [14]

Umweltverbände

  • Klaus Brunsmeier, Landschaftspfleger, seit 2007 stellv. Bundesvorsitzender des BUND.  [15]
  • Jörg Sommer, Jugendbuchautor, Vorsitzender der Bürgerstiftung „Deutschen Umweltstiftung“ [16]

Andere Umweltverbände sowie Bürgerinitiativen lehnten die Teilnahme an der Kommission ab (siehe Kritik).

Religionsgemeinschaften

Wirtschaft

  • Dr. h.c. Bernhard Fischer, Dipl.-Ingenieur, seit 1982 bei PreussenElektra bzw. E.ON, seit 2014 Sonderaufgaben im Konzern, Aufsichtsratsvorsitzender für die deutschen Kraftwerksgesellschaften des Konzerns, Themen Arbeitssicherheit und nukleare Sicherheit sowie weitere Funktionen im Bereich der Nukleartechnik. [20] 
  • Prof. Dr. Gerd Jäger, Maschinenbauer, seit 1977 bei RWE, 1999-2011 Vorstand mit dem Ressort Kraftwerke, seit seinem altersbedingten Ausscheiden als Berater für die RWE AG tätig, seit 2003 Lehrbeauftragter der RWTH Aachen. Mitglied des Präsidiums des Deutschen Atomforums (DatF) [21] 

Gewerkschaften

  • Edeltraud Glänzer, Diplompädagogin, seit 2013 stellv. Vorsitzende der IG Bergbau, Chemie, Energie [22]
  • Erhard Ott, Verwaltungsangesteller, SPD, seit 2001 Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, Leiter des Fachbereichs 2 Ver- und Entsorgung [23]

Deutscher Bundestag

  • Andreas Jung, CDU
  • Steffen Kanitz, CDU
  • Eckhard Pols, CDU
  • Florian Oßner, CSU
  • Dr. Matthias Miersch, SPD
  • Ute Vogt, SPD
  • Hubertus Zdebel, LINKE
  • Sylvia Kotting-Uhl, GRÜNE

Landesregierungen

  • Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, GRÜNE
  • Ulrike Scharf, Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz Bayern , CSU
  • Christian Pegel, Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, SPD
  • Stefan Wenzel, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen, GRÜNE
  • Garrelt Duin, Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, SPD
  • Thomas Schmidt, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Sachsen, CDU
  • Dr. Hermann Onko Aikens, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Landes Sachsen-Anhalt
  • Dr. Robert Habeck, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein, Grüne

Arbeitsweise

Die Kommission war eine Sonder-Konstruktion. Sie war beim Deutschen Bundestag angesiedelt, aber weder ein Ausschuss, eine Enquete-Kommission oder ein Fraktionsgremium. Die Geschäftsstelle der Kommission wurde ebenfalls vom Bundestag eingerichtet.

Laut Standortauswahlgesetz waren in der Kommission nur die VertreterInnen der Wissenschaft und der gesellschaftlichen Gruppen stimmberechtigt. In einem gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und GRÜNEN bekräftigen die Fraktionen diese Besonderheit: „Bewusst haben sich Bundestag und Bundesrat dafür entschieden, Vertreter der Wissenschaft, der Umweltverbände, der Religionsgemeinschaften, der Wirtschaft sowie der Gewerkschaften in dieser Kommission mit Stimmrecht auszustatten, während die Mitglieder aus Bundestag und Bundesrat ohne Stimmrecht an der Kommission teilnehmen.“ [24] Dem völlig widersprechend haben sich zwei Monate später die Bundestagsabgeordneten und Landesregierungsvertreter ein Stimmrecht in die Geschäftsordnung der Kommission hineingestimmt. Dort heißt es in §7 Abs. 2: „Stimmberechtigt sind bei der Beschlussfassung über den Bericht, Teile des Berichts sowie die Verlängerung der Berichtsfrist die Vertreter der Wissenschaft und der gesellschaftlichen Gruppen; über alle weiteren Fragen entscheidet die Kommission.“ [25]

Die Kommissionssitzungen waren öffentlich und wurden im Internet übertragen.

Die Kommission hatte 5 Arbeitsgruppen gebildet:

  • AG 1 Gesellschaftlicher Dialog, Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz
  • AG 2 Evaluierung des Standortauswahlgesetzes
  • AG 3 Gesellschaftliche und technisch-wissenschaftliche Entscheidungskriterien sowie Kriterien für Fehlerkorrekturen
  • ad-hoc-AG „EVU-Klagen“
  • ad-hoc-AG „Grundlagen und Leitbild"

Ergebnisse

Am 05.07.2016 präsentierte die Kommission ihren Abschlussbericht "Verantwortung für die Zukunft - Ein faires und transparentes Verfahren für die Auswahl eines nationalen Endlagerstandortes" [26]

Die Kommission hatte von den Regelungen des Standortauswahlgesetzes Gebrauch gemacht, die Frist für die Abgabe des Kommissionsberichtes vom 31.12.2015 auf den 30.06.2016 zu verlängern. Trotzdem kam sie in erhebliche Zeitnot. Um dem Zeitlimit und zumindest formal der vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit gerecht zu werden, präsentierte die Kommission Teile des Berichtes am 29./30.04.2016 einer vor allem Fach-Öffentlichkeit. [27]

Von den 16 stimmberechtigten Kommissionsmitgliedern lehnte Klaus Brunsmeier vom BUND den Bericht ab. (über den Abschlussbericht durften die PolitikerInnen von Bundestag und den Ländern nicht abstimmen) Sondervoten zum Bericht gibt es von Klaus Brunsmeier (BUND), Gemeinsames Votum von Dr. h.c. Bernhard Fischer und Prof. Dr. Gerd Jäger (Energiewirtschaft), Prof. Dr.-Ing. Wolfram Kudla (TU Freiberg), Staatsministerin Ulrike Scharf (Bayern), Staatsminister Thomas Schmidt (Sachsen) und Hubertus Zdebel (DIE LINKE). [26]

Am 23.06.2016 beschloss der Deutsche Bundestag auf Empfehlung der Kommission die Einsetzung eines Nationalen Begleitgremiums [28] und eine Umstrukturierung im Endlagerbereich. [29]

Das Nationale Begleitgremium soll unmittelbar nach Ende der Kommission seine Arbeit aufnehmen, "die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens. (...) Sechs Mitglieder, die je zur Hälfte von Bundesrat und Bundestag vorgeschlagen werden, sollen gesellschaftlich hohes Ansehen genießen; daneben sind zwei Bürger oder Bürgerinnen zu berufen, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden, und ein Vertreter oder eine Vertreterin der jungen Generation."  [28]

Umstrukturierung: Die Betreiberaufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), die ASSE GmbH und die Betreibertätigkeiten der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern (DBE) werden in der zu 100% staatlichen, neu zu gründenden Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit Sitz in Peine, also bei der DBE, zusammengeführt. Die BGE wird in privater Rechtsform geführt. Ihre wesentliche Aufgabe ist der Bau, der Betrieb und die Stilllegung von Endlagern für radioaktive Abfallstoffe. Sie ist nicht direkt an die öffentliche Haushaltswirtschaft gebunden.  Die staatlichen Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben im Bereich Sicherheit der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle werden – soweit sie nicht von den Ländern wahrgenommen werden – beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) konzentriert. Das BfS wird künftig rein für den Bereich Strahlenschutz zuständig sein. [29]

Exportverbot: Die Kommission sprach sich für die gesetzliche Einführung eines generellen Exportverbots für hochradioaktive Abfälle aus; sie fordert die Bundesregierung auf, eine Neuregelung zu einem Exportverbot auch für bestrahlte Brennelemente aus Forschungsreaktoren zu erarbeiten, die zwingenden Gesichtspunkten der Non-Proliferation und der Ermöglichung von Spitzenforschung (insbesondere FRM II) Rechnung trägt. [30] Bisher hat die Bundesregierung diesen Beschluss der Kommission ignoriert und die Vorbereitung für einen Export der Jülicher Brennelemente in die USA nicht abgebrochen. [31]

„Endlagerung mit Reversibilität“ heißt die konzeptionelle Empfehlung der Kommission. Gemeint ist, dass die Abfälle während der Einlagerungsphase wieder herausgeholt werden können und dass sich nach Ende der Einlagerung eine zeitlich nicht näher definierte Überwachungsphase anschließt. Ziel jedoch bleibt die „wartungsfreie Endlagerung“, das heißt, der endgültige Verschluss des Lagers und der Abbau der übertägigen Anlagen. Danach soll höchstens noch eine Bergung möglich sein, unter der Voraussetzung dass der Standort des Endlagerbergwerks bekannt ist, dass die Dokumentation auffindbar und lesbar ist und dass die Endlagergebinde (Behälter) selbst in bergbarem Zustand sind, wobei dieser „bergbare Zustand“ nicht aktiv herbeigeführt wird. Für die Bergung müsste dann - ähnlich wie derzeit bei der ASSE II - ein eigenes, neues Bergwerk aufgefahren werden. [26]

Angleichung des Rechtsschutzes an das EU-Recht: Die Kommission stellt fest, dass der Rechtsschutz weder der UVP-Richtlinie noch der Aarhus-Konvention genügt und schlägt eine Korrektur vor. [26]

Kritik

Beteiligung der Umweltverbände: Vor Einsetzung der Kommission gab es in und zwischen den Umweltverbänden und Anti-Atom-Initiativen eine bundesweite Debatte über die Beteiligung an der Kommission. Anstatt die Verbände und Initiativen vor Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes in die Beratungen über den künftigen Umgang mit dem Atommüll einzubeziehen, sollten sie die vollendeten Tatsachen akzeptieren und zwei Plätze in einer 34köpfigen Kommission besetzen. Greenpeace, Robin Wood [32] und die Atommüllkonferenz [33] lehnten eine solche Beteiligung als Alibi ab. Die Beteiligung des BUND war in den eigenen Reihen umstritten. [34] 

Kritik von Initiativen und Verbänden: Unter dem Titel "Außer Spesen nichts gewesen" formulierten eine Reihe von Verbänden und Initiativen ihre Kritik am Kommissionsbericht. Wichtigste Kritikpunkte: Keine Beendigung des Projekts Gorleben, keine Einbeziehung aller Arten radioaktiver Abfälle, keine Prüfung anderer Lagermöglichkeiten, keine Aufarbeitung der Fehler in Vergangenheit und Gegenwart, schwerwiegende Fehler des StandAG werden durch die Kommission nicht korrigiert, das vielbeschworene Verursacherprinzip wird ignoriert, der Beschluss zum Exportverbot für hochradioaktive Abfälle ist zahnlos, die Öffentlichkeitsbeteiligung geriet zur Farce. [35]

.ausgestrahlt, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD und BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg veröffentlichten darüber hinaus einen Reader mit einer Sammlung kritischer Texte. Teil 1 [36], Teil 2 [37]

Sondervotum des BUND: Über die o.g. Kritikpunkte hinaus kritisiert der BUND u.a. die unzureichende Auseinandersetzung mit den Sicherheitsproblemen der Zwischenlager, die fehlende Festschreibung, dass alle potentiellen Wirtsgesteine auch untertägig untersucht werden müssen und fordert, in den Kriterien über den einschlusswirksamen Gebirgsbereich hinaus eine zweite, unabhängige und eigenständig wirksame geologische Barriere vorzuschreiben. [38]

Ablehnung durch die LINKE: Als einzige Fraktion im Bundestag kritisierte DIE LINKE Verlauf und Ergebnisse der Kommissionsberatungen und gab ein ausführliches Sondervotum ab. Sie kritisierte u.a. die Marginalisierung akuter Probleme, die mangelnde wissenschaftliche Seriosität in der Frage der Lagerung aller Arten radioaktiver Abfälle an einem Standort und die unsachlichen Reaktionen auf eine Infragestellung des Standortes Gorleben.  [39]

Widerstand gegen Endlager in Bayern und Sachsen: Bayern und Sachsen kündigten Widerstand gegen ein Endlagerung in ihren Bundesländern an. [40]

Quellen

[1] Umweltministerium Baden-Württemberg: Eckpunktepapier zur Endlagerung Wärme enwickelnder radioaktiver Abfälle in Deutschland

[2] Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG), 23.07.2013, geändert 31.8.2015

[3] Kurzvita Heinen-Esser

[4] Wikipedia: Michael Müller

[5] Kurzvita Dr. Detlef Appel

[6] Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes (Gorlebenausschuss), Drucksache 17/13700, 23.05.2013

[7] Kurzvita Hartmut Gaßner

[8] KIT: Prof. Dr. Armin Grunwald

[9] Kurzvita Dr. Ulrich Kleemann

[10] Kurzvita Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Kudla

[11] Kurvita Dipl.- Ing. Michael Sailer

[12] "Strahlenexperte warnt vor Mission Impossible in der Asse", spiegel online, 22.09.2012

[13] Kotting-Uhl: "Gorleben: Erinnerungen des Koalitionszeugen Hubert Steinkemper gleich Null", 28.06.2012

[14] Kurzvita: Prof. Dr. Bruno Thomauske

[15] Kurzvita Klaus Brunsmeier

[16] Kurzvita Jörg Sommer

[17] Kurzvita Bischof Ralf Meister

[18] Kurzvita Prof. Dr. Georg Milbradt

[19] „Was Milbradt den Job kostete“, Spiegel online, 14.04.2008

[20] Kurzvita Dr. h.c. Bernhard Fischer

[21] Kurzvita Prof. Dr. Gerd Jäger

[22] Kurzvita Edeltraud Glänzer

[23] Kurzvita Erhard Ott

[24] Deutscher Bundestag: Antrag (CDU/CSU, SPD und GRÜNE) „Bildung der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ – Verantwortung für nachfolgende Generationen übernehmen“ Drucksache 18/1068, 07.04.2016

[25] Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe: Geschäftsordnung, Stand 08.09.2014

[26] Deutscher Bundestag: "Abschlussbericht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, Verantwortung für die Zukunft - Ein faires und transparentes Verfahren für die Auswahl eines nationalen Endlagerstandortes", Drucksache 18/9100, 05.07.2016

[27] „Atommüll: Kommission konsultiert kaum – „Gorleben größtes Hindernis““, umwetFaiRaendern.de, 02.05.2016

[28] Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf der Fraktionien CDU/CSU, SPD, DIE LINKE, Bündnis 90 /Die Grünen: "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Standortauswahlgesetzes", Drucksache 18/8704, 07.06.2016

[29] Deutscher Bundestag, Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die LINKE und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/8704: "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Standortauswahlgesetzes", Drucksache 18/8913, 22.06.2016

[30] Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe: Beschluss der Kommission vom 2. Oktober 2015, K-Drs.131 neu

[31] Deutscher Bundestag, Antwort auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel, Drucksache 18/8191, 22.04.2016

[32] Mehrere Umweltverbände nehmen an Endlagerkommission nicht teil - Kritik an Besetzung, wendland-net.de, 23.08.2013

[33] Atommüllkonferenz: "Absage an Endlager-Kommission", 31.08.2013

[34] BUND: Kritische Debatte bestätigt Mitarbeit in der Endlager-Kommission – neuer Arbeitskreis Atom, umweltFairaendern.de, 24.11.2014

[35] "Außer Spesen nichts gewesen - Stellungnahme zum Ergebnis der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" 05.07.2016

[36] .ausgestrahlt / Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD, BI Umweltschutz Lüchow-Danneberg: "Atommüllkommission am Ende - Konflikte ungelöst", Ein Reader zum Abschlussbericht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe", Teil 1

[37] .ausgestrahlt / Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD, BI Umweltschutz Lüchow-Danneberg: "Atommüllkommission am Ende - Konflikte ungelöst", Ein Reader zum Abschlussbericht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe", Teil 2

[38] BUND: Sondervotum von Klaus Brunsmeier zum Bericht der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe", 29.06.2016

[39] DIE LINKE im Bundestag / Hubertus Zdebel MdB: "Stellungsnahme gemäß §3 Abs.5 des Standortauswahlgesetzes vom 27.März 2013", 29.06.2016

[40] "Aber nicht bei uns!" Das Parlament Nr. 28-29, 11.07.2016