Zwischenlager statt „Grüne Wiese“

Über Jahrzehnte haben die Betreiber von Atomanlagen propagiert, dass nach dem Rückbau der Anlagen eine „Grüne Wiese“ zurückbleiben würde. Abgesehen davon, dass an 14 AKW-Standorten Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente stehen, werden an fast allen Standorten Zwischenlager für Betriebs- und Abrissabfälle errichtet, teilweise in den alten Gebäuden, teilweise als Neubau. Diese Zwischenlager werden noch weit nach dem Abriss hinaus vor Ort in Betrieb sein.

Foto: www.biss-leese.de

Über Jahrzehnte haben die Betreiber von Atomanlagen propagiert, dass nach dem Rückbau der Anlagen eine „Grüne Wiese“ zurückbleiben würde. Abgesehen davon, dass an 14 AKW-Standorten Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente stehen, werden an fast allen Standorten Zwischenlager für Betriebs- und Abrissabfälle errichtet, teilweise in den alten Gebäuden, teilweise als Neubau. Diese Zwischenlager werden noch weit nach dem Abriss hinaus vor Ort in Betrieb sein.

Alle diese Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gehen laut Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung der Kerntechnischen Entsorgung zum 01.01.2020 unentgeltlich an die neu zu gründende privatwirtschaftlich organisierte, 100%ig staatliche Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung über. Soweit die Zwischenlager an den Standorten, die im Rahmen des Rückbaus der AKW beantragt bzw. genehmigt sind, noch nicht errichtet sind, bezahlt der Fonds die Errichtung. Ausnahmen sind die Transportbereitstellungshallen in Brunsbüttel und Philippsburg und das UKT Neckarwestheim. Ihr Betrieb wird aber vom Fonds finanziert.

Übrigens wurden  bisher lediglich der Heißdampfreaktor Großwelzheim und das Versuchsatomkraftwerk Kahl völlig beseitigt. Bei dem dritten Leistungsreaktor, der bisher „vollständig“ zurückgebaut wurde, dem AKW Niederaichbach, verblieb die Betonplatte des Reaktorbehälters vor Ort im Boden.

Übersicht über die externen Zwischenlager an AKW-Standorten

AKW Biblis
LAW-Lager: Am Standort befindet sich bereits ein externes Abfalllager, das weiter in Betrieb bleiben soll, Inbetriebnahme Herbst 1982, unbefristete Genehmigung nach § 7 Abs. 1 Atomgesetz.
LAW 2-Lager: Errichtung einer neuen Lagerhalle für die Abrissabfälle, unbefristete Genehmigung nach § 7 StrlSchV beantragt.
Standortzwischenlager für Brennelemente: Derzeit lagern auch nicht-wärmeentwickelnde Abfälle in Halle 2 des SZL Biblis. Genehmigung nach §7 StrlSchV vom 13.12.2006: Lagerung von nicht-wärmeentwickelnden konditionierten radioaktiven Abfällen bis zu einer max. Gesamtaktivität von 1 x 1017 Bq. Die Genehmigung ist befristet für zehn Jahre ab der ersten Einlagerung. Es dürfen auch Abfälle aus anderen Atomanlagen gelagert werden.

AKW Brunsbüttel
Transportbereitstellungshallen I und II: Am Standort befinden sich bereits zwei externe Abfalllager, deren Inventar in das neu zu errichtende Abfalllager LasmA umgelagert werden soll, Inbetriebnahme 1982 bzw. 1995, unbefristete Genehmigung nach § 7 StrlSchV.
Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LasmA): Errichtung einer neuen Lagerhalle für die Abrissabfälle sowie alle weiteren radioaktiven Abfälle, die am Standort sind bzw. anfallen (inklusive der vorhandenen Mol-Fässer und von Betriebsabfällen aus dem AKW Krümmel), unbefristete Betriebsgenehmigung nach § 7 StrlSchV beantragt.

AKW Esenshamm/Unterweser
Abfalllager Unterweser (LUW): Am Standort befindet sich bereits ein externes Abfalllager, das weiter in Betrieb bleiben soll, Inbetriebnahme Herbst 1981, unbefristete Genehmigung nach § 7 StrlSchV.
Lager für radioaktive Abfälle Unterweser (LunA): Zusätzliche Errichtung einer neuen Lagerhalle für die Abrissabfälle sowie für bis zu 20% Abfälle aus anderen Anlagen von E.ON, unbefristete Betriebsgenehmigung nach § 7 StrlSchV beantragt.

AKW Grafenrheinfeld
Bereitstellungshalle (BeHa) Grafenrheinfeld: Errichtung einer neuen Lagerhalle für Abfälle aus dem Betrieb, dem Restbetrieb und dem Abbau des KKG, um Abfälle, die beim Betrieb des bereits am Standort vorhandenen Lagers KKG-BELLA und der BeHa anfallen sowie weitere Betriebs-, Restbetriebs- und Stilllegungsabfälle der E.ON Kernkraft aufzunehmen, unbefristete Genehmigung nach § 7 StrlSchV beantragt, Baugenehmigung noch nicht erteilt.

AKW Greifswald
Zwischenlager Nord (ZLN): Errichtung eines Zwischenlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (Hallen 1-7) und für hochradioaktive Abfälle (Halle 8). Anfangs offiziell als Zwischenlager für die bestrahlten Brennelemente und Abrissabfälle aus den DDR-Atomkraftwerken Greifswald und Rheinsberg geplant, war schon während der Genehmigungsphase offensichtlich, dass das Lager größer dimensioniert sein würde. Inbetriebnahme Hallen 1-7 im März 1998, Halle 8 am 10.12.1999. Seit 2009 lagern in Halle 8 hochradioaktive Abfälle aus westdeutschen Anlagen und auch in den Hallen 1-7 werden Abrissabfälle aus westdeutschen Atomkraftwerken behandelt und gelagert. Befristung Halle 8 bis 31.10.2039, Hallen 1-7 unbefristete Genehmigung.

AKW Gundremmingen
Technologiezentrum Gundremminen A: (Zwischenlager und Konditionierung) in den ehemaligen Technikgebäuden des Blocks A. Dekontamination und Abfallbehandlung für die Blöcke A, B und C sowie anderer Anlagen von E.ON und RWE, sowie Lagerung von radioaktiven Abfällen, unbefristete Genehmigung.

AKW Krümmel
Lager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung (LasmAaZ/LasmAiZ): Nutzung vorhandener Gebäude oder Errichtung einer neuen Lagerhalle für Abrissabfälle, geplant.

AKW Lingen
Zwischenlager AKW Lingen in diversen Gebäudeteilen, unbefristete Genehmigung.

AKW Neckarwestheim
SAL Neckarwestheim: Errichtung einer neuen Lagerhalle, Baugenehmigung erteilt, unbefristete Betriebsgenehmigung nach § 3 StrlSchV beantragt.

AKW Obrigheim
Zwischenlager in den Gebäuden 39 und 52 des AKW; befristete Genehmigung nach § 7 Abs 3 AtG bis Ende des Rückbaus. Das Baden-Württembergische Umweltministerium weist in der 3. Abbaugenehmigung darauf hin, dass nach Beendigung des Abbaus die Beantragung einer erneuten Lagergenehmigung in den Gebäuden 39 und 52 notwendig werden könnte.

AKW Philippsburg
SAL Philippsburg: Errichtung einer neuen Lagerhalle, Baugenehmigung erteilt, unbefristete Betriebsgenehmigung nach § 3 StrlSchV beantragt.

AKW Stade
Lager für radioaktive Abfälle (LarA) Stade: Errichtung einer neuen Lagerhalle, Inbetriebnahme 2007, befristete Genehmigung nach § 7 Abs, 3 AtG bis Juli 2047.

AKW Würgassen
Zwischenlager AKW Würgassen in den alten Gebäudestrukturen, Genehmigung UNS-Zwischenlager bis 31.12.2033, Transportbereitstellungshalle nach § 7 StrlSchV bis 31.12.2045.

AVR Jülich
Zwischenlager FZ Jülich für Betriebs- und Rückbauabfälle auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich, mehrere Hallen II, IV und V für schwachradioaktive Abfälle und eine MAW-Halle, unbefristete Genehmigung
AVR-Reaktorbehälter-Lager: Errichtung eines Zwischenlagers eigens für den Reaktorbehälter der so stark strahlt, dass er für Jahrzehnte nicht bearbeitet werden kann, Inbetriebnahme 23.05.2015, unbefristete Genehmigung.

MZFR und KNK II Karlsruhe
HDB Karlsruhe: diverse Lager für alle schwach- und mittelradioaktiven Abfälle am Standort, inklusive der Betriebs- und Stilllegungsabfälle des MZFR und des KNK II. Größtes Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Deutschland. Inbetriebnahme 1964, Erweiterung 2018 geplant.

THTR Hamm Uentrop
Der THTR befindet sich als einziger Leistungsreaktor noch im „sicheren Einschluss“. Innerhalb des Reaktors gibt es Lagerräume für Betriebs- und Stilllegungsabfälle.

Kein neues Zwischenlager

AKW Mülheim-Kärlich: Am Standort Mülheim-Kärlich ist kein Zwischenlager für die Abrissabfälle errichtet worden. Die Abrissabfälle von Mülheim-Kärlich werden zum Fasslager Gorleben transportiert.

AKW Ohu/Isar: Ein neues Zwischenlager soll nicht am Standort entstehen. Die Abfälle sollen nach Mitterteich oder andere Zwischenlager abtransportiert werden.

AKW Rheinsberg: Am Standort Rheinsberg ist kein Zwischenlager für die Abrissabfälle errichtet worden. Die Abrissabfälle von Rheinsberg werden zum Zwischenlager Nord abtransportiert.