Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH betreibt gemäß Entsorgungsübergangsgesetz vom 27.01.2017 [1] inzwischen folgende, bereits seit Jahren in Betrieb befindliche Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (Stand 26.10.2021 - Die BGZ hat alle Zwischenlager umbenannt, zur besseren Zuordnung sind die alten Bezeichnungen mit aufgeführt.): [2]
- Ahaus: Abfall-Zwischenlager Ahaus (AZA) - vorher Lagerbereich im TBL Ahaus
- Biblis: Abfall-Zwischenlager Biblis 1 (AZB1) und Abfall-Zwischenlager Biblis 2 (AZB2) - vorher LAW-Biblis und LAW2-Biblis
- Esenshamm / Unterweser: Abfall-Zwischenlager Unterweser 1 (AZU 1) und Abfall-Zwischenlager Unterweser 2 (AZU 2) - vorher LUW und LunA
- Gorleben: Abfall-Zwischenlager Gorleben (AZG) - vorher Fasslager Gorleben
- Grafenrheinfeld: Abfall-Zwischenlager Grafenrheinfeld (AZR) – vorher BeHa
- Neckarwestheim: Abfall-Zwischenlager Neckarwestheim (AZN) - vorher SAL-N
- Obrigheim: Abfall-Zwischenlager Obrigheim (AZO) - vorher Bau 39/52
- Philippsburg: Abfall-Zwischenlager Philippsburg (AZP) - vorher SAL-P
- Stade: Abfall-Zwischenlager Stade (AZS) - vorher LarA
- Würgassen: Abfall-Zwischenlager Würgassen (AZW) - vorher TBH
Darüber hinaus wird die BGZ ebenfalls gemäß Entsorgungsübergangsgesetz vom 27.01.2017 folgende im Bau befindlichen Zwischenlager übernehmen:
Die Zwischenlagergebühren für alle Abfallgebinde in den BGZ-Zwischenlagern übernimmt der staatliche "Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung" doch fast alle eingelagerten Abfallgebinde befinden sich noch im Besitz der AKW-Betreiber. In den BGZ-Zwischenlagern lagern insgesamt 17.822 Abfallgebinde, doch erst 62 davon, also 0,35 %, sind mit Stichtag zum 07.04.2021 bereits an die BGZ übertragen worden. [3]
Die Voraussetzung für die Eigentumsübertragung legt der öffentlich-rechtliche Vertrag fest, den die Bundesregierung am 26.06.2017 mit EnBW AG, E.ON SE, RWE AG, Stadtwerke München GmbH und Vattenfall GmbH geschlossen hat: "Radioaktive Abfälle, die in die Bereitstellungslagerung übergeben werden, müssen konditioniert (d.h. verarbeitet und/oder verpackt) sein. Die Gebinde müssen so beschaffen sein, dass sie die nachfolgenden aus sicherheitsanalytischen Untersuchungen abgeleiteten Anforderungen im unmittelbaren Vorfeld der Bereitstellungslagerung erfüllen." [4] Demnach können nur Abfallgebinde, die den Einlagerungsbedingungen für Schacht KONRAD (Stand Dezember 2014) [5] entsprechen, an die BGE abgegeben werden.
Neben den 62 Gebinden mit radioaktiven Abfällen in ihren eigenen Zwischenlagern wurden weitere 316 Gebinde an die BGZ übertragen, die in Zwischenlagern privater Betreiber lagern:
"Nachfolgender Tabelle sind die derzeitigen Lagerorte und die Herkunft jener 378 Abfallgebinde zu entnehmen, die bereits an die BGZ übertragen wurden (Stichtag: 7. April 2021). Die Gebinde befinden sich zum größten Teil in Einrichtungen, die nicht durch die BGZ betrieben werden. Lediglich die Abfallzwischenlager Ahaus und Würgassen werden durch die BGZ betrieben." [3]
Lager | Herkunft | Gebindeanzahl |
AZA Ahaus | Lingen | 1 |
AZA Ahaus | Würgassen | 31 |
AZW Würgassen | Würgassen | 30 |
ORANO NCS Hanau | Mülheim-Kärlich | 12 |
ORANO NCS Hanau | Siemens-Brennelementwerk Hanau | 69 |
Gundremmingen | Gundremmingen | 120 |
Brunsbüttel | Krümmel | 31 |
Neckarwestheim | Neckarwestheim | 73 |
Zwischenlager Mitterteich | Gundremmingen | 9 |
Zwischenlager Mitterteich | Ohu / Isar | 2 |
Gesamt | 378 |
Quellen
[2] bgz.de: Übersicht der BGZ-Zwischenlager, abgerufen am 26.10.2021