Erst 378 Gebinde mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in der Verantwortung der BGZ

Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH betreibt gemäß Entsorgungsübergangsgesetz vom 27.01.2017 inzwischen 12 Zwischenlager. Die Zwischenlagergebühren für alle Abfallgebinde in den BGZ-Zwischenlagern übernimmt der staatliche "Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung" doch fast alle eingelagerten Abfallgebinde befinden sich noch im Besitz der AKW-Betreiber. In den BGZ-Zwischenlagern lagern insgesamt 17.822 Abfallgebinde, doch erst 62 davon, also 0,35 %, sind mit Stichtag zum 07.04.2021 bereits an die BGZ übertragen worden. Dazu kommen weitere 316 Gebinde, die in Zwischenlagern privater Betreiber lagern.

Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH betreibt gemäß Entsorgungsübergangsgesetz vom 27.01.2017 [1] inzwischen folgende, bereits seit Jahren in Betrieb befindliche Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (Stand 26.10.2021 - Die BGZ hat alle Zwischenlager umbenannt, zur besseren Zuordnung sind die alten Bezeichnungen mit aufgeführt.): [2]

Darüber hinaus wird die BGZ ebenfalls gemäß Entsorgungsübergangsgesetz vom 27.01.2017 folgende im Bau befindlichen Zwischenlager übernehmen:

Die Zwischenlagergebühren für alle Abfallgebinde in den BGZ-Zwischenlagern übernimmt der staatliche "Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung" doch fast alle eingelagerten Abfallgebinde befinden sich noch im Besitz der AKW-Betreiber. In den BGZ-Zwischenlagern lagern insgesamt 17.822 Abfallgebinde, doch erst 62 davon, also 0,35 %, sind mit Stichtag zum 07.04.2021 bereits an die BGZ übertragen worden. [3]

Die Voraussetzung für die Eigentumsübertragung legt der öffentlich-rechtliche Vertrag fest, den die Bundesregierung am 26.06.2017 mit EnBW AG, E.ON SE, RWE AG, Stadtwerke München GmbH und Vattenfall GmbH geschlossen hat:  "Radioaktive Abfälle, die in die Bereitstellungslagerung übergeben werden, müssen konditioniert (d.h. verarbeitet und/oder verpackt) sein. Die Gebinde müssen so beschaffen sein, dass sie die nachfolgenden aus sicherheitsanalytischen Untersuchungen abgeleiteten Anforderungen im unmittelbaren Vorfeld der Bereitstellungslagerung erfüllen." [4] Demnach können nur Abfallgebinde, die den Einlagerungsbedingungen für Schacht KONRAD (Stand Dezember 2014) [5] entsprechen, an die BGE abgegeben werden.

Neben den 62 Gebinden mit radioaktiven Abfällen in ihren eigenen Zwischenlagern wurden weitere 316 Gebinde an die BGZ übertragen, die in Zwischenlagern privater Betreiber lagern:

"Nachfolgender Tabelle sind die derzeitigen Lagerorte und die Herkunft jener 378 Abfallgebinde zu entnehmen, die bereits an die BGZ übertragen wurden (Stichtag: 7. April 2021). Die Gebinde befinden sich zum größten Teil in Einrichtungen, die nicht durch die BGZ betrieben werden. Lediglich die Abfallzwischenlager Ahaus und Würgassen werden durch die BGZ betrieben." [3]

Lager Herkunft Gebindeanzahl
AZA Ahaus Lingen 1
AZA Ahaus Würgassen 31
AZW Würgassen Würgassen 30
ORANO NCS Hanau Mülheim-Kärlich 12
ORANO NCS Hanau Siemens-Brennelementwerk Hanau 69
Gundremmingen Gundremmingen 120
Brunsbüttel Krümmel 31
Neckarwestheim Neckarwestheim 73
Zwischenlager Mitterteich Gundremmingen 9
Zwischenlager Mitterteich Ohu / Isar 2
Gesamt   378

Quellen

[1] Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken (Entsorgungsübergangsgesetz), 27.01.2017, zuletzt geändert 05.05.2017

[2] bgz.de: Übersicht der BGZ-Zwischenlager, abgerufen am 26.10.2021

[3] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Victor Perli, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kosten und Verteilung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in den Zwischenlager der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH, Drucksache 19/32620, 29.09.2021

[4] ÖFFENTLICH-RECHTLICHER VERTRAG zwischen 1. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie sowie 2. der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, vertreten durch Dr. Frank Mastiaux, 3. der E.ON SE, vertreten durch Dr. Johannes Teyssen, 4. der RWE AG, vertreten durch Dr. Rolf Martin Schmitz, 5. der Stadtwerke München GmbH, vertreten durch Dr. Florian Bieberbach, 6. der Vattenfall GmbH, vertreten durch Axel Pinkert, Berlin 26.02.2017

[5] Bundesamt für Strahlenschutz (Hg: Dr. Peter Brennecke): Anforderungen an endzulagernde radioaktive Abfälle (Endlagerungsbedingungen, Stand: Dezember 2014) - Endlager Konrad